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Arbeitszimmer bzw. Betriebsstätte teil des Wohnraumes

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    Arbeitszimmer bzw. Betriebsstätte teil des Wohnraumes

    Hallo,

    ich bin nebenberuflich Kleinunternehmerin und stelle Modeschmuck her. Die Entwicklung, Produktion, Betreuung meiner Homepage, Verpackung für den Onlineversand ecc. - das alles mache ich von zu Hause von meinem WG-Zimmer aus. Konkret sieht das so aus, dass etwa die Hälfte des Zimmers aus meiner Werkstatt besteht, mit einem großen Schreibtisch, Regal für Material und Werkzeug, eine Ecke mit Drucker und Laptop, usw. und ich diese Zimmerhälfte zu 80-90% auch nur für mein Gewerbe nutze. Auf der anderen Seite des Zimmers steht mein Bett und Kleiderschrank.

    Kann ich einen Teil meiner Miete irgendwo absetzten? Gilt das als häusliches Arbeitszimmer, (obwohl es kein eigens Zimmer ist) oder als Beriebsstätte oder wo kann ich das im Formular EÜR (oder?) richtig geltend machen?

    Danke für die Hilfe!

    #2
    AW: Arbeitszimmer bzw. Betriebsstätte teil des Wohnraumes

    Das Forum ist für Fragen rund um die elektronische Steuererklärung -Elster- gedacht, Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.

    Betriebsausgaben sind in der EÜR zu erklären, das siehst du richtig. Ansonsten musst du dich selbst schlau machen.

    https://www.haufe.de/steuern/kanzlei...70_191566.html

    Meiner persönlichen Meinung nach hast du schlechte Karten, wenn keine Trennwand vorhanden ist.

    - - - Aktualisiert - - -

    Hier habe ich noch einen Artikel gefunden:

    https://www.haufe.de/steuern/finanzv...64_412056.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitszimmer bzw. Betriebsstätte teil des Wohnraumes

      Danke für die schnelle Antwort.

      Habe deine Artikel gelesen und ich fürchte, du hast Recht. Das ist schon bitter, schließlich wären die anderen Punkte "fast ausschließlich beruflich genutzt" und "Tätigkeitsmittelpunkt" ganz eindeutig erfüllt. Und ich verzichte für mein Gewerbe quasi auf einen Wohnraum (besitze weder Sofa noch Fernseher); schon schade, dass auf abgeschlossene Räume so viel Wert gelegt wird und offenere, alternative Wohnformen zu kurz kommen.

      Trotzdem danke für die Hilfe.

      Kommentar

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