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Entfernungspauschale: Anteilige Anrechnung ÖPNV bei Arbeitgeberwechsel?

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    Entfernungspauschale: Anteilige Anrechnung ÖPNV bei Arbeitgeberwechsel?

    Hallo zusammen,

    folgender Fall: Der Arbeitgeber wurde zum 1.8. gewechselt. Der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte bis 31.7. wurde mit dem ÖPNV zurückgelegt, ab dann mit eigenem PKW.
    Folgendes wird bei der Steuerberechnung auf elster.de ermittelt:

    Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
    Entfernungspauschale für 224 Tage
    Wege mit PKW
    90 Tage x 30 km x 0,30 EUR......................810,00
    Wege mit sonstigen Verkehrsmitteln
    134 Tage x 8 km x 0,30 EUR......................321,60
    Entfernungspauschale. . . . . . ................1.132
    mindst.Fahrtkosten mit ÖPNV ....................575,00
    zu berücksichtigen sind . . . . . . . . . . . ...1.132

    Da die ÖPNV-Kosten allein für die 134 Tage angefallen sind (danach galt das Ticket auch gar nicht mehr), hätte ich erwartet, dass diese nicht dem Gesamtbetrag von 1132 gegenübergestellt werden, sondern nur den 321,60 für die 134 Tage (beim zweiten Arbeitgeber habe ich auch keine ÖPNV-Kosten eingetragen).
    Zu berücksichten wären dann 810 + 575 (da größer als 321,60) = 1385.

    Welche Berechnung ist korrekt?

    #2
    AW: Entfernungspauschale: Anteilige Anrechnung ÖPNV bei Arbeitgeberwechsel?

    Der Vergleich höhere ÖPNV-Kosten zu Entfernungspauschale wird bereits seit etlichen Jahren, soweit erinnerlich seit 2012, generell auf das gesamte Jahr gerechnet.

    Die Berechnung in Mein ELSTER entspricht der aktuellen Gesetzeslage.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Entfernungspauschale: Anteilige Anrechnung ÖPNV bei Arbeitgeberwechsel?

      Schade.
      Trotzdem vielen Dank für die Antwort.

      Kommentar

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