Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wohin mit den Ergebnissen von EÜR

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wohin mit den Ergebnissen von EÜR

    Ich habe die EÜR vor 4 Wochen abgeschickt und dachte nur ich kriege einen Beleg den ich in unseren Steuererklärung einfügen kann. Es scheint aber man muss das selber tun.
    Die EÜR sagt mein Mann (Rentner) hat als freier Dozent 5300 Euro Gewinn gemacht. (6200 Brutto, Flexirente-obergrenze)

    Nun dachte ich mir Anlage S in die Lohnsteuerberechnung einfügen und da was Eintragen, aber ist das Ausgerechnete nun ein "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" oder ein "Gewinn laut gesonderter Feststellung"?
    Oder vlt sogar bei "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit"??
    Zuletzt geändert von alixdragon; 16.06.2019, 21:15.

    #2
    AW: Wohin mit den Ergebnissen von EÜR

    Das ist ein Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, der in die Zeile 4 der Anlage S zur Einkommensteuererklärung gehört. Ob die Zeile 44 für einen Teil in Betracht kommt, musst du selbst prüfen.

    Das Ergebnis der EÜR wird nicht gesondert festgestellt, darum ergeht auch kein spezieller Bescheid dazu.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 16.06.2019, 21:22.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Wohin mit den Ergebnissen von EÜR

      Keine Ahnung ob zeile 44 in frage kommt. Für mich sieht das alles gleich aus. Mein Mann hat 6200Euro vom Arbeitgeber erhalten, das hab ich in die EÜR eingetragen. Kosten sind Fahrt zur Arbeit, Telefon und ein paar Bücher also ca. 900 Euro. Somit ergeben sich die 5300 Gewinn in der EÜR.

      Er muss auf diese 6200 Euro noch Krankenkasse bezahlen, aber dass sollte ja bei der Belegübernahme automatisch mit eingehen hoffe ich.

      Ich werde jetzt einfach nur bei "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" etwas eintragen und hoffe das Finanzamt korrigiert das, wenn es falsch ist. Danke für die Antwort.

      Kommentar


        #4
        AW: Wohin mit den Ergebnissen von EÜR

        Er muss auf diese 6200 Euro noch Krankenkasse bezahlen, aber dass sollte ja bei der Belegübernahme automatisch mit eingehen hoffe ich.
        Das sollte inzwischen funktionieren, dennoch macht es Sinn, einen Blick auf die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand zu werfen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Wohin mit den Ergebnissen von EÜR

          Ja dass muss ich auf jeden Fall erledigen!!
          Momentan muss ich 3000 Euro nachzahlen sagt das Programm, bisher haben wir immer 2000 Euro erstattet bekommen. (Steuerklasse 4/4 und Gehalt 50T und 25T, wir hätten zu 3/5 wechseln sollen, aber etwas Urlaubsgeld ist auch schön.)

          Jetzt eben 3000 Euro nachzahlen.
          Liegt sicher daran, dass mein Mann jetzt Rentner ist, 6000 dazuverdient. Seine Riesterrente so klein, dass sie auf einmal ausgezahlt wurde (noch mal ca 6000) und auch seine Betriebsrentewollte eer unbeding auf einmal ausgezahlt haben! (ca. 9000)

          Ich kann jetzt nur hoffen, dass bei den Vorsorgeaufwendungen noch was falsch ist. (1200 Handwerker und 8000 Unterstützung der studierenden Tochter (>25 Jahre) ohne eigenes Einkommen hab ich schon drin... sonst wäre es noch mehr)

          Ich hoffe nächstes Jahr wird es besser.

          Wird die Steuer eigentlich automatisch eingezogen bei Nachzahlung? Oder kriegt man da eine Rechnung mit Monatsraten? Wie gesagt bisher haben wir immer 2000 Euro erstattet bekommen.

          Kommentar


            #6
            AW: Wohin mit den Ergebnissen von EÜR

            Wird die Steuer eigentlich automatisch eingezogen bei Nachzahlung? Oder kriegt man da eine Rechnung mit Monatsraten?
            Nein, automatisch wird erst eingezogen, sobald ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird. Monatsraten gibt es auch nicht.

            Ein Antrag auf Stundung und Ratenzahlung lohnt nicht, da die Stundungszinsen beim jetzigen Zinsniveau zu hoch sind.

            Die Nachzahlung erscheint bei den genannten Beträgen nicht unlogisch. Vom Honorar sowie von der Riester- und der gesetzlichen Rente wurden ja keine Steuern einbehalten.

            Es werden sicher auch Vorauszahlungen festgesetzt. Da muss man dann genauer hinschauen, ob da die Einmalzahlungen herausgerechnet sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Wohin mit den Ergebnissen von EÜR

              Zitat von alixdragon Beitrag anzeigen
              .........
              Wird die Steuer eigentlich automatisch eingezogen bei Nachzahlung? Oder kriegt man da eine Rechnung mit Monatsraten? Wie gesagt bisher haben wir immer 2000 Euro erstattet bekommen.
              Hallo alixdragon,

              wenn der Bescheid kommt steht der Zahlungstermin drin. Wenn du dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt hast wird es bei Fälligkeit abgebucht.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                AW: Wohin mit den Ergebnissen von EÜR

                Danke, ich glaube ich hab eine Einzugsermächtigung abgegeben... Auf jeden Fall sollte ich dann wohl alles so spät wie möglich abgeben und anfangen zu sparen..

                Ich habe gerade noch mal alles neu eingegeben, jetzt bin ich bei 4000 Euro Nachzahlung. Langsam wird mir das unheimlich. Diesmal hab ich nicht die Daten vom letzen Jahr übernommen sondern nur Belegabruf benutzt.
                Bei den Daten vom Vorjahr war noch irgenwas an Vorsorgebeiträgen drin aus der Anlage N, die es ja jetzt nicht mehr gibt bei meinem Mann, da er sein 1.1.18 Rentner ist.

                Von der gesetzlichen Rente werden keine Steuern einbehalten????? Ich dachte die wird auch schon mal steuerklasse 4 versteuert wie mein Lohn ... Na dann ist mir schon klar wieso es so viel ist.

                Hat man als Rentner nicht einen freibetrag der nicht versteuert wird??? Wo trage ich den ein? Oder geht das nur wenn man getrennt Veranlagung macht? Kann man das einfach so wenn man verheiratet ist und wenn ja würde das etwas bringen?
                Zuletzt geändert von alixdragon; 21.06.2019, 00:31.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Wohin mit den Ergebnissen von EÜR

                  Hat man als Rentner nicht einen freibetrag der nicht versteuert wird??? Wo trage ich den ein?
                  Doch, denn hat man noch! Der steuerfreie Anteil der Rente muss aber bei einem Rentenbeginn 01.01.2018 nicht angegeben werden. Den erkennt die Steuerberechnung automatisch,
                  falls du den Rentenbeginn richtig in der Anlage R angegeben hast.

                  Ab 2019 musst du dann den sogenannten Rentenanpassungsbetrag eintragen. Dazu kannst du den Bescheinigungsabruf in Mein ELSTER einrichten oder die Rentenbezugsmitteilung
                  zur Vorlage beim Finanzamt (Versichertenrente) bei der Rentenversicherung beantragen.

                  https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Wohin mit den Ergebnissen von EÜR

                    Danke für die ausführliche Hilfe! Vieles macht das Programm ja automatisch beim Beleg-abruf vor allem werden jetzt Belege korrigiert und nicht extra eingetragen.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X