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Grün wie Gemüse, Erster mal mit ELSTER und Schock bei Ausfühlen

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    Grün wie Gemüse, Erster mal mit ELSTER und Schock bei Ausfühlen

    Hallo,
    ich habe mich bei ELSTER Angemeldet mit der Hoffnung kann es selber Ausfühlen. Bin halt kein Großverdiener, meine Buchhaltung ist (denke) ehe total simple.

    Die Finanzsprache bei jeder Position, zzgl. die alle Gesetze dazu ist für Normalo ech ein Woodoo.

    Ich möchte meine Quartalmeldung abgeben, habe tüchtig alle Belege, Kontoauszüge gesammelt. Aber diese Menüs,?.... wo kann ich etwas Eintragen? wieso ist es so unveständlich Formuliert?

    Wo kann die MwSt aus Tankbelegen, Versicherungen, Telefonrechnungen, Miete eintragen etc.

    Habe einfach angst dass ich irgendwo eintrage, nach dem Gefühl, wo es vieleicht nicht gehört... langsam werde dadurch psychosomatisch werden.

    Weiss hier jemand?

    Gruß

    #2
    AW: Grün wie Gemüse, Erster mal mit ELSTER und Schock bei Ausfühlen

    Zitat von Art Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich habe mich bei ELSTER Angemeldet mit der Hoffnung kann es selber Ausfühlen. Bin halt kein Großverdiener, meine Buchhaltung ist (denke) ehe total simple.

    Die Finanzsprache bei jeder Position, zzgl. die alle Gesetze dazu ist für Normalo ech ein Woodoo.

    Ich möchte meine Quartalmeldung abgeben, habe tüchtig alle Belege, Kontoauszüge gesammelt. Aber diese Menüs,?.... wo kann ich etwas Eintragen? wieso ist es so unveständlich Formuliert?

    Wo kann die MwSt aus Tankbelegen, Versicherungen, Telefonrechnungen, Miete eintragen etc.

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    Gruß
    Welches Papierformular möchtest Du ausfüllen?
    Eine Umsatzsteuervoranmeldung?
    Eine Gewinnermittlung?
    Eine Umsatzsteuererklärung?
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    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Grün wie Gemüse, Erster mal mit ELSTER und Schock bei Ausfühlen

      Als Unternehmer solltest Du mit den Fachbegriffen vertraut sein. Ich werf mal einen in die Runde:

      Umsatzsteuer-Voranmeldung.

      Du erstellst die Umsatzsteuer-Voranmeldung, indem Du nach dem Einloggen folgende Links klickst:

      Formulare & Leistungen > Alles Formulare > Umsatzsteuer-Voranmeldung

      Und noch ein Begriff: Vorsteuern.

      Vorsteuern sind die Umsatzsteuern, die einem Unternehmer von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wird. Wenn Du also als Unternehmer etwas kaufst, dass Du für Deinen Betrieb benötigst, dann ist die in der Rechnung aufgeführte Mehrwertsteuer für Dich Vorsteuer.

      Und die trägst Du in der Umsatzsteuer-Voranmeldung unter den Vosteuern ein. Also auf Seite 8.

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        #4
        AW: Grün wie Gemüse, Erster mal mit ELSTER und Schock bei Ausfühlen

        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
        Welches Papierformular möchtest Du ausfüllen?
        Eine Umsatzsteuervoranmeldung?
        Eine Gewinnermittlung?
        Eine Umsatzsteuererklärung?
        Eine Einkommensteuererklärung?
        Hallo,
        ganz normale Quartalmeldung. Ich denke "Umsatzsteuervoranmeldung"

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          #5
          AW: Grün wie Gemüse, Erster mal mit ELSTER und Schock bei Ausfühlen

          Die Vorsteuerbeträge, also die dir von anderen Unternehmen in Rechnung gestellten Umsatzsteuern, sind grundsätzlich in Zeile 53, Kennzahl 66 zu erklären.

          Voraussetzung ist natürlich, dass du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.

          Du musst dabei beachten, dass z. B. Versicherungen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Die Versicherungssteuer kann nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Grün wie Gemüse, Erster mal mit ELSTER und Schock bei Ausfühlen

            Mit der Kleinunternehmerregelung ersparst du dir das alles, hast Du bewusst darauf verzichtet?
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Grün wie Gemüse, Erster mal mit ELSTER und Schock bei Ausfühlen

              Den richtigen Formular habe schon angelegt, auch angefangen zu ausfühlen, leider ausser Name Adresse etc. eine Einkungte habe schon Eingetragen, jetzt die "Passiva" also Ausgabe. und damit habe jetzt problem, weil ich nicht weiss in welche Position es hin gehört. Ich verstehe die Finanzsprache gar nicht, Schwarze Magie für mich.

              - - - Aktualisiert - - -

              Danke,

              aber ich bin kein Kleinunternehmer. Dazu verdiene ein paar Tsd. zuviel.

              Kommentar


                #8
                AW: Grün wie Gemüse, Erster mal mit ELSTER und Schock bei Ausfühlen

                Zitat von Art Beitrag anzeigen
                Den richtigen Formular habe schon angelegt, auch angefangen zu ausfühlen, leider ausser Name Adresse etc. eine Einkungte habe schon Eingetragen, jetzt die "Passiva" also Ausgabe. und damit habe jetzt problem, weil ich nicht weiss in welche Position es hin gehört. Ich verstehe die Finanzsprache gar nicht, Schwarze Magie für mich.

                Danke,

                aber ich bin kein Kleinunternehmer. Dazu verdiene ein paar Tsd. zuviel.
                Wo fängt bei Dir ein Grossverdiener an?
                Gruss (S)stiller
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                  #9
                  AW: Grün wie Gemüse, Erster mal mit ELSTER und Schock bei Ausfühlen

                  Wow, das ist aber sehr interessant, dann was tut man mit den Vorsteuern von den div. Versicherungen, Krakenkasse etc.? erst in die Jahresmeldung?



                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Die Vorsteuerbeträge, also die dir von anderen Unternehmen in Rechnung gestellten Umsatzsteuern, sind grundsätzlich in Zeile 53, Kennzahl 66 zu erklären.

                  Voraussetzung ist natürlich, dass du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.

                  Du musst dabei beachten, dass z. B. Versicherungen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Die Versicherungssteuer kann nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden!
                  - - - Aktualisiert - - -

                  OK, habe nach geschaut, bei fhlen zwei Rubriken im Formular. (???)

                  8 - Abziehbare Vorsteuerbeträge
                  Diese Seite fängt mit Rubrik Rubrik 55 an.

                  Klick auf Seite zurück

                  und diese Seite ändert mit Rubrik 52 an ,Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 4, 5 Buchstabe b, Nummer 6 bis 9 und 11 UStG)

                  wo sind den dann Rubriken 53,54 ?



                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Die Vorsteuerbeträge, also die dir von anderen Unternehmen in Rechnung gestellten Umsatzsteuern, sind grundsätzlich in Zeile 53, Kennzahl 66 zu erklären.

                  Voraussetzung ist natürlich, dass du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.

                  Du musst dabei beachten, dass z. B. Versicherungen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Die Versicherungssteuer kann nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden!
                  - - - Aktualisiert - - -

                  hm.... gute Frage, für mich es ist jemand der erzielt ab 50-70 tsd. im Jahr, ich lege zw. 20-30 manchmal sogar weniger, je nach Jahr. Abzüglich die Steuern, lebe ehe Bescheiden. Mein Bruder lach mich damit aus als arme Maus. naja...



                  Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                  Wo fängt bei Dir ein Grossverdiener an?

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                    #10
                    AW: Grün wie Gemüse, Erster mal mit ELSTER und Schock bei Ausfühlen

                    Vorsteuer Seite 8, Zeile 53! Siehe Anhang:
                    Angehängte Dateien
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Grün wie Gemüse, Erster mal mit ELSTER und Schock bei Ausfühlen

                      Danke Dir, ich merke gerade, es sind parallel zwei Nummerieringsweisen, echt irrenführend mit dem ELSTER,
                      nochmal danke, dass du dir die Mühe gemacht hast.

                      Dann habe noch eine Frage, 7% MwSt. z.B. Büromaterial, ich glaube die haben 7%, gibts extra Rubrik dazu?

                      Und mit den Versicherungssteuern, habe echt noch nicht ganz geblickt, z.B. Autoversicherung. muss nachauen, aber ich glaube die Berechnen doch 19%, oder Berufshaftpflicht, oder Krankenkasse. Brauche dazu irgendwelche extra Anträge stellen.

                      p.s.
                      echt peinlich, bin 25 J. Selnständiger, die alle Jahre nur Belege bei Steurberaterin abgegeben, und war ich glücklich, dass mit dem zeug nicht zu tun habe.
                      Jetzt kann mir sie nicht meht leisten, und stehe wie der Depp da. peinlich.


                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Vorsteuer Seite 8, Zeile 53! Siehe Anhang:

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                        #12
                        AW: Grün wie Gemüse, Erster mal mit ELSTER und Schock bei Ausfühlen

                        Du kannst nur Umsatzsteuer - ggf. als Mehrwertsteuer bezeichnet - als Vorsteuer abziehen. Wenn Du eine Rechnung hast in der keine Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer aufgeführt ist, dann hast Du daraus keinen Vorsteuerabzug!

                        Vorsteuer ist Vorsteuer, egal ob 19 oder 7 Prozent.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Grün wie Gemüse, Erster mal mit ELSTER und Schock bei Ausfühlen

                          Klar,
                          mir gings mehr darum, ob die 19 oder 7 haben extra Rubriken, oder alle zusammen in eine gehören.

                          Noch interessert mich, jemand hat es hier schon angedeutet, Versicherungen. Die anscheinend berechnen keine MwSt. ich muss es noch überürüfen in eine Rechnung. Jedoch tatsächlich keine gibt, gehören die Ausgaben in die Quartalmeldung überhaupt, zb. als Netto oder so?. Naja, die Kohle ist schliesslich gezahlt und weg aus Konto.

                          Gruß



                          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                          Du kannst nur Umsatzsteuer - ggf. als Mehrwertsteuer bezeichnet - als Vorsteuer abziehen. Wenn Du eine Rechnung hast in der keine Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer aufgeführt ist, dann hast Du daraus keinen Vorsteuerabzug!

                          Vorsteuer ist Vorsteuer, egal ob 19 oder 7 Prozent.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Grün wie Gemüse, Erster mal mit ELSTER und Schock bei Ausfühlen

                            Zitat von Art Beitrag anzeigen
                            mir gings mehr darum, ob die 19 oder 7 haben extra Rubriken
                            Siehst Du denn verschiedene Rubriken im Formular?

                            Zitat von Art Beitrag anzeigen
                            die Kohle ist schliesslich gezahlt und weg aus Konto
                            Aber Umsatzsteuer wird nicht bezahlt bei den Versicherungsbeträgen.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Grün wie Gemüse, Erster mal mit ELSTER und Schock bei Ausfühlen

                              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                              Siehst Du denn verschiedene Rubriken im Formular?

                              Eben bei Ausgaben nicht.
                              auf dem Blatt 5 - Innergemeinschaftliche Erwerbe, schon.

                              Deswegen dachte, dass vieleicht schonwieder es ist etwas vieleicht versteckt,
                              was normaler Mensch (ich) nicht weiss und somit leicht einen gravirenden Fehler machen kann.
                              Und weh fragt das FA nach und erwischt, dann werden aus mir riesen Steuerverbrecher machen.

                              Auf jeden Fall, danke Dir und den Anderen hier, Eure hilfe ist echt wertvoll. Sonst wurde gar nicht vom Fleck kommen können.
                              Natürlich es gibt Sachen, die ich noch gar nicht weiss bzw. angesprochen habe. Vieleicht bei der Jahresmeldung werden sie wichtig sein.
                              Bei Umsatzsteuermeldung ehe nicht, deswegen fange damit gar nicht jetzt an.

                              Gruß


                              Aber Umsatzsteuer wird nicht bezahlt bei den Versicherungsbeträgen.
                              Und die Beträge werden auch nicht in der Quartalmeldung berücksichtigt?

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