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Welche Steuerklasse bei Abfindung in Elternzeit?

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    Welche Steuerklasse bei Abfindung in Elternzeit?

    Hallo zusammen,
    uns raucht der Kopf - vielleicht kann uns hier jemand helfen oder einfach mal seine Meinung zur Thematik mitteilen. Folgende Situation:

    Einkommen des Ehemanns liegt bei ca. 60.000 EUR im Jahr, Ehefrau ist in unbezahlter Elternzeit, also 0 EUR. Steuerklasse aktuell III / V.

    Im Jahr 2019 war der Ehemann ebenfalls einige Monate in unbezahlter Elternzeit und kommt somit auf ein Jahreseinkommen von ca. 35.000 EUR.
    Ehefrau bekommt nun zum Ende der Elternzeit eine Abfindung in Höhe von 80.000 EUR, was ihr einziges Einkommen in diesem Jahr darstellt.

    Frage: Wäre es nun geschickter in Steuerklasse IV / IV zu wechseln damit wir nicht massig nachzahlen müssen? Oder besser Ehefrau III und Ehemann V damit von der Abfindung nichts "verloren geht"?

    Dass die Abfindung mit der Fünftelregelung besteuert wird haben wir bereits herausgefunden, bei Steuerklasse IV wäre das eine Abfindungs-Steuerlast von ca. 8.000 EUR und bei Steuerklasse III 0 EUR.

    Vielen Dank schonmal und schönen Abend noch!

    #2
    AW: Welche Steuerklasse bei Abfindung in Elternzeit?

    Die Steuerklassenwahl hat nur Einfluss auf den Lohnsteuereinbehalt, das ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

    Auf die Höhe der Einkommensteuer hat die Wahl der Steuerklasse letztlich keinen Einfluss. Verloren geht also so oder so nichts.

    Am einfachsten ist es, die erwartbaren Daten von 2019 in ein Steuerprogramm von 2018 einzugeben. Das Ergebnis stimmt zwar nicht exakt, aber es kommt dem Endergebnis ziemlich nahe.

    Danach könnt ihr ja ausprobieren, welche Steuerklassenwahl der erwartbaren Einkommensteuerbelastung 2019 am nächsten kommt. Die würde ich auswählen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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