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Einspruch "Einspruchführer" und "Aussetzung der Vollziehung"

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    Einspruch "Einspruchführer" und "Aussetzung der Vollziehung"

    Moin,
    ich habe meine Steuerfestsetzung bekommen und mein Bruttoarbeitslohn ist falsch (dreimal höher!). Deshalb muss ich einen Einspruch durch Elster schicken. Ich habe ein Paar Frage:
    - Wer ist der Einspruchführer? Ich? Oder Leer?

    Ich kann eine "Aussetzung der Vollziehung" beantragen. Ehrlich gesagt möchte ich meine Steuer so unkompliziert wie möglich machen und ich kann die Summe vorübergehend bezahlen, aber ich will natürlich mein Geld schnell zurück. Deshalb möchte ich wissen:
    - Was passiert, wenn ich die Aussetzung der Vollziehung nicht beantrage?
    - Wie bekomme ich mein Geld zurück?
    - Hat jemand Erfahrung wie lange muss man warten, um die Rückzahlung zu bekommen?

    Danke im Voraus!
    LG
    kyw

    #2
    AW: Einspruch "Einspruchführer" und "Aussetzung der Vollziehung"

    Hallo kyw,

    wenn du Einspruch einlegst ->bist du doch der Einspruchsführer.

    Warum beantragst du nicht einfach Aussetzung der Vollziehung ?

    Wenn du es nicht beantragst, musst du logischerweise zur Fälligkeit bezahlen.
    Wenn der Einspruch bearbeitet und erledigt wird, bekommst du einen geänderten Bescheid und das Geld zurück.
    Wer soll hier im Anwenderforum wissen, wie lange eine Einspruchsbearbeitung und eine Rückzahlung dauert ?
    Da gibt es tausend Faktoren, die das beeinflussen.
    Und wenn einzelne ihre Erfahrung mit ihrem Finanzamt mitteilen, hilft es dir auch nicht wirklich viel.

    Tschüß

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      #3
      AW: Einspruch "Einspruchführer" und "Aussetzung der Vollziehung"

      Mit Ausnahme der ersten Frage haben Deine Fragen mit Elster nichts zu tun.

      Ja, Du bist der Einspruchsführer.

      Wie lange das dauert, ob Aussetzung der Vollziehung gewährt wird etc., das hängt vor allem auch davon ab, wie eindeutig der Fall gelagert ist. Hat der Bearbeiter nicht die Möglichkeit, sofort über den Einspruch zu entscheiden, dann muss er wenigstens die Aussetzung prüfen, sofern dies beantragt ist.

      Dabei können übrigens auch Aussetzungszinsen festgesetzt werden.

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        #4
        AW: Einspruch "Einspruchführer" und "Aussetzung der Vollziehung"

        Du bist der Einspruchsführer.

        Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt von dem Üblichen ab: Kompliziertheit, Arbeitsstand, Krankenstand, Urlaubszeit, Rückfragen etc.

        Das Finanzamt gewährt Dir Vollziehungsaussetzung, SOWEIT ernstliche Zweifel an der Richtigkeit bestehen, unstrittige Beträge müssen rechtzeitig bezahlt werden.

        Das Finanzamt rechnet in einem neuen Bescheid erneut ab und zahlt dann automatisch aus im Erstattungsfall.

        Wenn Du die Vollziehungsaussetzung beantragst und bekommst, musst Du INSOWEIT vorläufig nicht zahlen. Bleibt es aber bei der Steuer, ist die Nachzahlung zu verzinsen. Beantragst Du sie nicht, musst Du rechtzeitig zahlen und bekommst im Erstattungsfall Erstattungszinsen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Einspruch "Einspruchführer" und "Aussetzung der Vollziehung"

          Hallo zusammen,
          danke für die Hilfe. Es ist mir jetzt klar.
          Vielen Dank und einen schönen Tag!
          LG
          kyw

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