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Angaben zum Betrieb - Aktuelle Adresse oder Adresse aus dem Steuerjahr?

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    Angaben zum Betrieb - Aktuelle Adresse oder Adresse aus dem Steuerjahr?

    Die Frage steht schon im Threadtitel. Ich gehe mal aus, dass man dort die aktuelle Adresse einträgt, oder?

    #2
    AW: Angaben zum Betrieb - Aktuelle Adresse oder Adresse aus dem Steuerjahr?

    Das Finanzamt benötigt für die wirksame Zustellung der Steuerbescheide grundsätzlich die aktuelle Anschrift.

    Bei betrieblichen Steuern, die abweichend vom aktuellen Wohnsitz betrieben wurden, kann sich aufgrund des alten Betriebssitzes für das Finanzamt eine Zuständigkeitsfrage ergeben, wenn dadurch für die Einkommensteuer und die Betriebssteuern unterschieddliche Finanzämter zuständig werden. In diesem Fall kann man die Zustellung sicherstellen, indem die aktuelle postalische Anschrift im Bereich der Empfangsbevollmächtigten eingegeben wird. Ggf. ist in diesen Fällen auch eune Feststellungserklärung notwendig.

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