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Übungsleiterpauschale - einbehaltene Steuer erstattet bekommen

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    Übungsleiterpauschale - einbehaltene Steuer erstattet bekommen

    Hallo Forum,
    ich bin Rentner und habe im Jahr 2018 an einer staatlichen Schule als "Hilfslehrer" Förderunterricht durchgeführt. Dafür habe ich ein Entgelt (insgesamt unter 2400 Euro) bekommen, das mit Steuerklasse 6 versteuert wurde.
    Da es sich um eine pädagogische Tätigkeit handelt, müsste diese als Überungsleiterpauschale anerkannt werden und somit bis 2400 Euro steuerfrei sein. Ich habe daher Hoffnung, dass ich die vom Arbeitgeber bereits an das FA abgeführten Steuern erstattet bekommen kann. Aber wie gebe ich das in ELSTER-Formular an?
    Nach dem Belegabruf habe ich in der Anlage N drei Lohnsteuerbescheinigungen, die der Arbeitgeber wohl an das FA übermittelt hat. Darin sind die abgeführten Steuerbeträge aufgeführt. Wo kann/muss ich welche Eintragungen machen, um diese Steuerbeträge erstattet bzw. auf meine Steuerlast angerechnet zu bekommen?
    Ich bedanke mich schon mal im Voraus für sachdienliche Hinweise.
    Gruß berose

    #2
    AW: Übungsleiterpauschale - einbehaltene Steuer erstattet bekommen

    Die Eingabehilfe von Elsterformular sagt dazu zu Zeile 27 der Anlage N folgendes:


    Hier tragen Sie bitte steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen ein, die Sie als Arbeitnehmer
    aus öffentlichen Kassen,
    als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit,
    für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit,
    für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder
    für eine sonstige nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich
    erhalten haben.
    Sind diese steuerfrei erhaltenen Zahlungen höher als die gesetzlichen Freibeträge, tragen Sie hier nur den tatsächlich steuerfreien Teil ein. Den übersteigenden Betrag tragen Sie als Arbeitslohn in Zeile 21 ein, wenn davon keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Ein Abzug von Werbungskosten, die mit steuerfreien Einnahmen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, ist nur dann möglich, wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit und gleichzeitig auch die jeweiligen Ausgaben den Freibetrag übersteigen. Den – den jeweiligen gesetzlichen Freibetrag – übersteigenden Teil der Werbungskosten tragen Sie bitte in die Zeilen 31 bis 87 sowie in Zeile 95 ein.

    Da bei Ihnen Steuer einbehalten wurde würde ich die Daten der Lohnsteuerbescheinigung übernehmen und in den allgemeinen Eingabemöglichkeiten (Freitext) in Zeile 98 des Hauptvordrucks die Berücksichtigung des von Ihnen gewünschten Freibetrags beantragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Übungsleiterpauschale - einbehaltene Steuer erstattet bekommen

      Zitat von korsika Beitrag anzeigen
      Da bei Ihnen Steuer einbehalten wurde würde ich die Daten der Lohnsteuerbescheinigung übernehmen und in den allgemeinen Eingabemöglichkeiten (Freitext) in Zeile 98 des Hauptvordrucks die Berücksichtigung des von Ihnen gewünschten Freibetrags beantragen.
      Vielen Dank für diesen Hinweis. Ich habe das jetzt so eingetragen. Bin gespannt, ob mein FA das so akzeptiert.

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