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Vermietung von Einliegerwohnung

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    Vermietung von Einliegerwohnung

    Hallo,
    ich vermiete in Zukunft meine kleine Einliegerwohnung an meinen Lebensgefährten.
    Wird dies in Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eingetragen - oder nicht - weil Lebensgefährte?
    Danke für eine Antwort oder Link wo ich Info erhalten kann.
    Schöne Grüße aus dem Norden
    Marion

    #2
    AW: Vermietung von Einliegerwohnung

    Bei der Vermietung einer Einliegerwohnung ist die Anlage Vermietung und Verpachtung - Anlage V - auszufüllen. Das Mietverhältnis mit einem Lebensgefährten wird steuerlich akzeptiert, wenn es wie zwischen fremden Dritten durchgeführt wird.

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      #3
      AW: Vermietung von Einliegerwohnung

      Vielen Dank - das hat mir sehr geholfen.
      Liebe Grüsse und alles Gute

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        #4
        AW: Vermietung von Einliegerwohnung

        Hallo,

        Lebensgefährte bei verschieden geschlechtlich existiert steuerlich nicht
        im Gegensatz zur eingetragenen Partnerschaft.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Vermietung von Einliegerwohnung

          Wenn die vereinbarte Miete erheblich unter der ortsüblichen Miete liegen würde, gibt es nach meiner Erfahrung durchaus Nachfragen.

          Das ist aber kein Thema der elektronischen Steuererklärung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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