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Kleingewerbe, Einkommenssteuererklärung und Zusammenveranlagung...WIE?

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    Kleingewerbe, Einkommenssteuererklärung und Zusammenveranlagung...WIE?

    Guten Tag Zusammen...
    Info zuerst.
    Ich bin Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und meine Frau Hausfrau mit angemeldeten Kleingewerbe seit 12/2018.
    Ich hatte bisher immer eine Steuererklärung für uns beide als Zusammenveranlagt abgegeben,
    Jetzt hatte ich neue Steuernummern bekommen.
    Meine Frage lautet....Muss ich jetzt 2 Steuererklärungen abgeben? einmal für mich und dann getrennt eine für meine Frau als Gewerbetreibende mit
    Einnahmen Überschuss Regelung? wie stell ich das an?
    Benutze Wiso

    #2
    AW: Kleingewerbe, Einkommenssteuererklärung und Zusammenveranlagung...WIE?

    Sie können weiterhin wie bisher unter der alten Steuernummer Ihre gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben. Für die Einkünfte der Ehefrau fügen Sie die Anlage G bei.

    Unter der neuen Steuernummer werden die Betriebssteuern für die Ehefrau abgewickelt. Hier müssen Sie die Anlage EÜR, Gewerbe- und Umsatzsteuer abgeben. Das Ergebnis für das Kleingewerbe, das Sie in der Anlage EÜR ermitteln, tragen Sie in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage G ein.

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      #3
      AW: Kleingewerbe, Einkommenssteuererklärung und Zusammenveranlagung...WIE?

      In den Schreiben mit der Steuernummernzuteilung steht auch, für welche Steuerarten die Steuernummern jeweils gelten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Kleingewerbe, Einkommenssteuererklärung und Zusammenveranlagung...WIE?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        In den Schreiben mit der Steuernummernzuteilung steht auch, für welche Steuerarten die Steuernummern jeweils gelten.
        Ich habe eine neue Steuernummer erhalten die an mich und meine Frau adressiert war für die Einkommenssteuer und Eigenheimzulage und meine Frau hat eine separate erhalten für die Umsatzsteuer, die wir aber wegen dem Kleingewerbe gar nicht ausweisen.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von korsika Beitrag anzeigen
        Sie können weiterhin wie bisher unter der alten Steuernummer Ihre gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben. Für die Einkünfte der Ehefrau fügen Sie die Anlage G bei.

        Unter der neuen Steuernummer werden die Betriebssteuern für die Ehefrau abgewickelt. Hier müssen Sie die Anlage EÜR, Gewerbe- und Umsatzsteuer abgeben. Das Ergebnis für das Kleingewerbe, das Sie in der Anlage EÜR ermitteln, tragen Sie in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage G ein.
        ich habe jetzt vorher einen Datenübertrag gemacht und die Daten vom Vorjahr kopiert, die bearbeite ich gerade und versiuche das Kleingewerbe meiner Frau, samt Arbeitszimmer und EÜR darin einzufügen. Oder muss ich das alles separat unter Ihrer neuen Steuernummer eingeben?

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          #5
          AW: Kleingewerbe, Einkommenssteuererklärung und Zusammenveranlagung...WIE?

          Zitat von Marcio76 Beitrag anzeigen
          für die Umsatzsteuer, die wir aber wegen dem Kleingewerbe gar nicht ausweisen
          Das weiß ja das Finanzamt aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Eine Jahreserklärung muss natürlich trotzdem abgegeben werden.

          Zitat von Marcio76 Beitrag anzeigen
          Oder muss ich das alles separat unter Ihrer neuen Steuernummer eingeben?
          Eigentlich sollte das Finanzamt auch eine Steuernummer für die Gewinnermittlung zugeteilt haben. Wenn nicht, dann würde ich einfach die für die Umsatzsteuer verwenden.

          In Bayern und wahrscheinlich auch in anderen Ländern achten die Finanzämter inzwischen sehr darauf, dass eine gemeinsame Steuernummer nicht auch für einzelne Erklärungen eines einzelnen Ehegatten verwendet wird.

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