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Abfindung

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    Abfindung

    hallo,

    wie wird eine Abfindung, die in der elektr. Lohnsteuerbescheinigung in Feld 10. eingetragen wurde und in der Lohnabrechnung als
    Abfindung Fünftelregel bemerkt ist, in Elster eingetragen? Muss ich erst die Anteile errechnen oder muss die volle Summe eingetragen werden
    und das Finanzamt übernimmt es?

    #2
    AW: Abfindung

    Du musst die Werte so eintragen, wie sie in der Lohnsteuerbescheinigung stehen. Die Steuerberechnung erkennt das als Abfindung und berechnet die Ermäßigung automatisch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abfindung

      Einverstanden. Nichts ist manuell. Jeder Prozessschritt wird automatisch ausgeführt. Eine spezielle Berechnung, die wir normalerweise als Steuerrechner bezeichnen, erkennt die Eingabe und gibt dann einen Steuerwert an mobdro
      Zuletzt geändert von Reynolds9; 27.06.2019, 09:24.

      Kommentar


        #4
        AW: Abfindung

        Danke, Charlie 24. Wir das so einreichen.

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