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Einkünfte aus Lehrauftrag wo eintragen?

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    Einkünfte aus Lehrauftrag wo eintragen?

    Im letzten Jahr habe ich an der Uni das Praktikum betreut (39 Stunden mit je 24 Euro). Soweit mir bekannt, zählt dies als nebenberufliche Tätigkeit ( § 3 Nr. 26 EStG) und liegt unter der Grenze von 2400 Euro.

    Einzige Frage wäre, wo ich diesen Betrag eintragen muss:

    - in Anlage N 7 Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen

    oder

    - in Anlage S 3 Sonstige: Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit


    oder gar zweimal?

    #2
    AW: Einkünfte aus Lehrauftrag wo eintragen?

    Zweimal sicher nicht! Mein Finanzamt akzeptiert den Eintrag in der Anlage N, auch wenn man nicht formell angestellt war.

    Nach der reinen Lehre sind reine Honorartätigkeiten in der Anlage S zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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