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Verlustvortrag für mehrere Zweitstudien möglich?

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    Verlustvortrag für mehrere Zweitstudien möglich?

    Hallo zusammen!

    Ich erwäge, wegen meines Studiums für die vergangenen Jahre Anträge auf Verlustfeststellung zu stellen. Von 2013 bis 2015 habe ich ein Chemie-Masterstudium als Zweitstudium absolviert und von 2015 bis 2017 ein Lehramtsstudium (Chemie/Mathematik) als weiteres Zweitstudium. Ich bin seit 2017 als Lehrer berufstätig. Beide Studiengänge haben (beim ersteren eher indirekt) etwas mit meinem jetzigen Beruf zu tun. Hat jemand Erfahrungswerte, ob das Finanzamt in beiden (oder generell mehreren) Fällen die Verluste akzeptiert? Oder wird generell nur EIN Zweitstudium berücksichtigt?

    Anschlussfrage: 2017 habe ich das erste "richtige" Einkommen erhalten, in den Studienjahren gab es nur Einkünfte im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung. Für den Fall, dass die Verluste aus beiden Zweitstudien akzeptiert werden, werden diese dann mit dem Einkommen aus 2017 verrechnet? Für 2017 habe ich bereits eine Steuererklärung abgegeben. Wird diese automatisch korrigiert?

    Vielen Dank für etwaige Auskünfte.
    David

    #2
    AW: Verlustvortrag für mehrere Zweitstudien möglich?

    Ein Verlustvortrag setzt voraus, dass vom Finanzamt ein vortragsfähiger Verlust festgestellt wird. Wie sich dieser im einzelnen zusammensetzt ist dem Grunde nach nicht festgelegt. Er kann sich also auch aus verschiedenen Vorgängen zusammensetzen.

    Wenn in den Folgejahren bereits ein Steuerbescheid erlassen wurde und in den Vorjahren ein Verlustvortrag festgestellt wird wird das Folgejahr automatisch geändert.

    https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....g_Hinweise.pdf

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      #3
      AW: Verlustvortrag für mehrere Zweitstudien möglich?

      Vielen Dank für die Antwort korsika. Dann könnte sich der Aufwand ja insgesamt lohnen.
      Jetzt hätte ich nur noch klärende Fragen bzgl. des weiteren Vorgehens:

      Mal angenommen, für die Jahre 2013-2017 ergehen die entsprechenden Feststellungsbescheide. Wenn ich das laut der pdf-Datei und anderen Quellen richtig verstanden habe, wird das Finanzamt dann für die Folgejahre (also 2014-2018) Steuererklärungen verlangen, um zu prüfen, an welcher Stelle der gesamte Verlustvortrag zum Einsatz kommt, auch wenn im Einzelfall die 4-Jahres-Frist bereits abgelaufen ist? Muss ich in den geforderten Steuererklärungen nun wieder pro Jahr alle Werbungskosten angeben, die mit diesen Studien zu tun haben oder kann man sich diese Doppelung sparen, da diese Beträge bereits in den Feststellungsbescheiden vermerkt sind?

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        #4
        AW: Verlustvortrag für mehrere Zweitstudien möglich?

        Wenn für 2013 ein Verlust festgestellt würde, besteht für das Jahr 2014 Erklärungspflicht. Die 4 Jahresfrist für die Antragsveranlagung greift dann schon nicht mehr, ab dem Jahr 2014

        wären alle Anträge dann bereits Einkommensteuererklärungen. Inhaltlich sind die Erklärungen ja auch identisch. Zwei Erklärungen für das gleiche Jahr gibt man nicht ab.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Verlustvortrag für mehrere Zweitstudien möglich?

          Alles klar, vielen Dank. Ich melde mich ggf. noch zu dem Thema, falls das Finanzamt Probleme macht.

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            #6
            AW: Verlustvortrag für mehrere Zweitstudien möglich?

            Zitat von _David_ Beitrag anzeigen
            Muss ich in den geforderten Steuererklärungen nun wieder pro Jahr alle Werbungskosten angeben
            Werbungskosten sind in dem Jahr zu erklären, in dem sie entstanden sind.

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              #7
              AW: Verlustvortrag für mehrere Zweitstudien möglich?

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Werbungskosten sind in dem Jahr zu erklären, in dem sie entstanden sind.
              Das weiß er meiner Meinung nach schon. Die Frage zielte eher darauf ab, ob er seine Anträge auf Verlustfeststellung erneut als Einkommensteuererklärung einreichen muss.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Verlustvortrag für mehrere Zweitstudien möglich?

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das weiß er meiner Meinung nach schon
                Spätestens jetzt

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