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gesonderte + einheitliche Feststellung, Alage V: Nießbrauch ?

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    gesonderte + einheitliche Feststellung, Alage V: Nießbrauch ?

    Ich muss für 2011 - 2018 eine gesonderte und einheitliche Feststellung abliefern - und habe schon eine Mahnung bekommen, weil ich einfach nicht mehr weiterkomme.
    Deshalb bitte ich um Hilfe!

    1. 2-Familienhaus mit 2 Wohnungen
    2. Whg. 1 = Erbengemeinschaft: ich, Mutter, Bruder
    3. Whg. 2 = Eigentümergemeinschaft (dieselben 3 Personen) mit unentgeldlichem Nießbrauch für den Grossonkel
    2011 - 2013 hat er für Whg. 2 Miete erhalten. Er ist Ende 2013 verstorben ...
    Ich habe gelesen: "Dem Eigentümer sind keine Einkünfte aus dem nießbrauchbelasteten Grundstück zuzurechnen."
    D.h. die Eigentümergemeinschaft hat weder Mieteinnahmen, noch Kosten, die sie angeben muss / kann.
    Frage:
    WO bringe ich den Nießbraucher in der Feststellung und in der Anlage V unter ???

    Ich würde mich sehr über die Lösung des Rätsels freuen!

    P.S.: 2011 kann nicht in elster ausgefüllt werden - nur auf dem Papier.

    #2
    AW: gesonderte + einheitliche Feststellung, Alage V: Nießbrauch ?

    Für den Zeitraum bis Ende 2013 stand die Miete für die 2. Wohnung doch dem Großonkel als Nießbraucher zu, wenn ich das richtig verstanden habe?

    Der Großonkel als Nießbraucher gehörte doch nicht zur Eigentümergemeinschaft. Als Nießbraucher hat er die anteiligen Kosten dieser Wohnung auch selbst tragen müssen.

    Ich persönlich hätte Zweifel, ob der Nießbraucher überhaupt in die Erklärung der Eigentümergemeinschaft gehört.

    Die Wohnung war ja nicht an ihn vermietet und ihr selbst habt bis zu seinem Tod aus dieser Wohnung doch auch keine Einkünfte aus Vermietung erzielt.

    Da wie hier allerdings keine Steuerberatung machen und auch nicht machen dürfen, wirst du im Forum keine verbindliche Auskunft bekommen können.

    Fazit: Entweder zum Steuerberater gehen oder die Frage mit dem Finanzamt klären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: gesonderte + einheitliche Feststellung, Alage V: Nießbrauch ?

      Vielen Dank, das ging ja schnell!
      Ja, die Zweifel habe ich auch ...
      Bei uns ist alles ein bisschen kompliziert ...
      Ich weiss wenigstens, worauf ich künftig achten muss!
      Dazu gehört auch die Geschichte mit der Warmmiete.
      Soll ich dafür ein neues Thema aufmachen oder darf ich fragen?

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        #4
        AW: gesonderte + einheitliche Feststellung, Alage V: Nießbrauch ?

        Fragen kannst du hier alles mögliche, im Forum geht es aber hauptsächlich um Fragen der elektronischen Steuererklärung - Elster -

        Aus diesem Grund wirst du nicht immer eine Antwort bekommen. Konkrete Hilfe in Steuersachen kannst du jedenfalls nicht erwarten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          AW: gesonderte + einheitliche Feststellung, Alage V: Nießbrauch ?

          Danke, das ist mir klar! Ich habe mich auch wirklich ausführlich informiert, wochenlang, aber ich verstehe noch nicht WO ich was einzutragen habe.
          Ich bin gerade in elster und hänge am Punkt "Ferienwohnung".
          Seit 2017 vermiete ich eine Wohnung als Ferienwohnung im Sommer und die möblierte Wohnung im Winter mit einer all inclusive Warmmiete.
          Da es also keine Umlagen gibt, habe ich bei der Miete die Warmmiete eingetragen und alle Kosten (Heizung, Wasser etc.) unter Werbungskosten.
          Ist die Wohnung also eine Wohnung, die auch als Ferienwohnung genutzt wird oder ist sie komplett Ferienwohnung?
          Sprich: sind alle Einnahmen und Kosten des Jahres gleich zu behandeln?
          Laut Stadt und Baurechtsamt ist sie eine Ferienwohnung - aber das hat vielleicht nichts mit dem Finanzamt zu tun?
          Ich möchte es einfach nur gerne richtig machen ...
          Wenn ich nach bestem Wissen und Gewissen handle, es aber falsch ist, wird sich das Finanzamt melden, oder?

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            #6
            AW: gesonderte + einheitliche Feststellung, Alage V: Nießbrauch ?

            In der amtlichen Anleitung findet sich zu dem Thema nur folgender Hinweis:

            Handelt es sich um eine Ferienwohnung, teilen Sie in einer gesonderten Aufstellung auch die Anzahl der jeweiligen Kalendertage mit,

            an denen diese Wohnung vermietet, eigengenutzt, unentgeltlich an Dritte überlassen wurde oder leer stand.

            Da das elektronisch ohnehin nicht möglich ist, kannst du ja dem Finanzamt die unterschiedlichen Nutzungen in dieser Aufstellung mitteilen.

            Dann hast du jedenfalls nichts falsch erklärt. Die Frage nach der Nutzung als Ferienwohnung würde meiner Meinung nach zu bejahen sein.

            Die Fragestellung heißt zwar teilweise und nicht zeitweise, aber unter teilweise kann man auch den Teil eines Jahres verstehen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: gesonderte + einheitliche Feststellung, Alage V: Nießbrauch ?

              Danke!
              So falsch liege ich dann ja nicht ...
              Eine lange Aufstellung hat das Finanzamt schon - die hatte ich eingereicht, damit festgestellt werden kann, ob es überhaupt Gewinn gibt.
              Tja, zwar wenig, aber es steht ein + da.
              Da meine Aufstellung total dilettantisch und nicht steuer"mässig" war, muss ich jetzt erstmal verstehen, wie´s richtig geht.
              Das Finanzamt ist sehr zuvorkommend, aber man sagte mir "füllen Sie einfach mal aus, ist ganz einfach" - NEIN, ist es nicht. Nicht für mich
              Vielen Dank für die Hilfe, ich schaffe jetzt mal weiter dran ...
              Viele Grüsse von Julia

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                #8
                AW: gesonderte + einheitliche Feststellung, Alage V: Nießbrauch ?

                aber man sagte mir "füllen Sie einfach mal aus, ist ganz einfach" - NEIN, ist es nicht. Nicht für mich
                Meiner Meinung nach wäre das mit Excel schnell gemacht. Zwei Datumsspalten von - bis, Anzahl Tage (rechnet Excel), Kodierungsspalte: LEER, FEWO, MÖB und eine Einnahmespalte.

                Mehr braucht man nicht. Dann kann man von Excel alles über die Kodierung berechnen lassen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: gesonderte + einheitliche Feststellung, Alage V: Nießbrauch ?

                  Vielen Dank!
                  So werde ich´s machen.
                  Ich sitze bereits am übernächsten Jahr am elster Formular und finde schon die nächsten Probleme:
                  EG: 3 Monate vermietet, 3 Monate leer + renoviert, 6 Monate Eigennutzung - WO trage ich das ein?
                  Angaben zur Wohnfläche und Nutzung: davon eigengenutzter oder unentgeltlich an Dritte überlassener Wohnraum (qm)
                  Die Werbungskosten etc. gebe ich anteilig für die 3 Monate an, das ist klar.
                  Die Zahlen zeigen dann ja, dass es nicht ein ganzes Jahr war ...
                  (OG: normal 12 Monate vermietet, das ist einfach.)

                  Ist das richtig so oder habe ich irgendwo etwas im Formular übersehen?

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                    #10
                    AW: gesonderte + einheitliche Feststellung, Alage V: Nießbrauch ?

                    Bestimmte Angaben kann man in den Formularen nur über die Möglichkeit der direkten Zuordnung erklären, nicht über verhältnismäßig ermittelt.

                    Die Werte muss man ohnehin außerhalb des Formulars berechnen, auch dafür bietet sich Excel an.

                    Ausgangspunkt ist sowohl bei der AfA wie bei den anderen Werbungskosten immer der Gesamtbetrag. Davon muss man dann die Ausgaben,

                    die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, abziehen. Kommerzielle Steuerprogramme bieten da zum Teil Berechnungshilfen an,

                    mit den kostenlosen Anwendungen der Finanzverwaltung ist das nicht möglich.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: gesonderte + einheitliche Feststellung, Alage V: Nießbrauch ?

                      Wow, das ging ja schnell - trotz der Hitze: DANKE !!
                      Ich habe gerade alles nach Wohnungen anteilig ausgerechnet. Die Werte gebe ich entsprechend in´s Formular ein und im "persönlichen" Anhang liefere ich dann quasi die Erklärung für die Werte.
                      Peinlich: ich kann kein Excel ... liebe Papier und Bleistift ... aber ich sehe schon, da muss ich mal ran - sobald ich diese Festellungen hinter mir habe.
                      Afa gibt´s bei mir Gottseidank nicht auch noch, puh!
                      Ein paar Jahre gibt´s dann keine Einnahmen mehr, nur Kosten, der Nießbrauch entfällt, bleibt 1 Whg als FeWo und 1 Whg. eigengenutzt.
                      Zum jetzigen Zeitpunkt kommt mir das wie ein Spaziergang vor ...
                      Falls ich in den nächsten Stunden doch wieder stolpere - darf ich mich wieder melden?
                      Bis dahin wünsche ich ein kühles Plätzchen und danke vielmals!

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                        #12
                        AW: gesonderte + einheitliche Feststellung, Alage V: Nießbrauch ?

                        Afa gibt´s bei mir Gottseidank nicht auch noch, puh!
                        Das Gottseidank muss ich jetzt aber nicht verstehen. Wenn die Objekte schon älter als 50 Jahre sind und vererbt wurden, gibt es tatsächlich keine AfA mehr.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: gesonderte + einheitliche Feststellung, Alage V: Nießbrauch ?

                          Naja, das Haus ist von 1936.
                          Ich bin froh, dass ich mit dem Rest einigermaßen klarkomme ...

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                            #14
                            AW: gesonderte + einheitliche Feststellung, Alage V: Nießbrauch ?

                            Und wieder Fragen:
                            Ich habe 2016 keine Einnahmen, viele Ausgaben = a) Materialeinsatz b) Anschaffungen für die Fewo., die ab Sommer 2017 vermietet wird.

                            Vom Finanzamt bekam ich den Tip, die Einrichtung in Pakete zu schnüren und dann über ein paar Jahre abzusetzen.
                            Leuchtet ein.

                            Dann habe ich gelesen, dass Werbungskosten, die Jahre VOR der Vermietung entstanden sind, also ein MINUS produziert haben, vom Finanzamt übernommen werden in das Jahr, in dem dann Einnahmen fliessen.
                            Stimmt das?

                            Ich würde mich wieder über eine Antwort freuen!
                            !

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                              #15
                              AW: gesonderte + einheitliche Feststellung, Alage V: Nießbrauch ?

                              Man kann größeren Erhaltungsaufwand in einer Wohnung bzw. an einem Gebäude auf 2 bis maximal 5 Jahre gleichmäßig verteilen.

                              Mobiliar muss in Abhängigkeit von den Anschaffungskosten über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei Einbauküchen beträgt der AfA-Zeitraum z. B. 10 Jahre, also 120 Monate.

                              Werbungskosten werden ansonsten steuerlich in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie angefallen sind. Es wird zunächst innerhalb der Einkunftsarten eines Jahres verrechnet

                              Deine Fragen betreffen Steuerrecht, sie können deshalb nur sehr allgemein beantwortet werden. Steuerberatung ist hier im Forum nicht erlaubt.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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