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Anlage Kind und Anlage AV

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    Anlage Kind und Anlage AV

    Hallo zusammen,

    im Jahr 2018 wurde mein Kind geboren, welches ich nun in der ESTER erfasst habe. Dabei ergibt sich eine kleine Unklarheit. Wenn ich bei der Anlage AV das Kind in der Zeile 22 erfasse, wird meine berechnete Steuererstattung um etwa 320 EUR gekürzt. Ist das so richtig und wenn ja welche Ursache kann das haben? Werde ich jetzt "bestraft", dass ich ein Kind habe?. Es handelt sich um einen Riestervertrag, ich erhalte das Kindergeld und wir sind nicht verheiratet.

    BG

    #2
    AW: Anlage Kind und Anlage AV

    Zitat von Pr0xim0 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    im Jahr 2018 wurde mein Kind geboren, welches ich nun in der ESTER erfasst habe. Dabei ergibt sich eine kleine Unklarheit. Wenn ich bei der Anlage AV das Kind in der Zeile 22 erfasse, wird meine berechnete Steuererstattung um etwa 320 EUR gekürzt. Ist das so richtig und wenn ja welche Ursache kann das haben? Werde ich jetzt "bestraft", dass ich ein Kind habe?. Es handelt sich um einen Riestervertrag, ich erhalte das Kindergeld und wir sind nicht verheiratet.

    BG
    Hallo,

    da ist die Zulage günstiger.
    Du kannst nicht die Zulage bekommen und gleichzeitig Steuerersparnis.
    https://www.finanztip.de/riester/riester-foerderung/

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind und Anlage AV

      Natürlich wirst Du nicht bestraft:

      Beim Riestern gibst Du regelmäßig über deinen Anbieter einen Zulagenantrag ab, ggf. auch als Dauerzulagenantrag. Für das neue Kind steht Euch dann eine Kinderzulage iHv 300 € zu.

      Im Rahmen der Einkommensteuererklärung kannst Du über die Anlage AV eine Günstigerprüfung beantragen, d.h. das Finanzamt prüft dann, ob Euer ANSPRUCH auf Zulage (= Grundzulage 175 € und Kinderzulage 300 €) höher ist als wenn Du Deine Einzahlungen als Sonderausgaben abziehen kannst. Ist der Zulagenanspruch höher, bleibt bei der Einkommensteuer der Beitrag außen vor. Ist die steuerliche Auswirkung des Sonderausgabenabzugs höher, bekommst Du den Sonderausgabenabzug, gleichzeitig wird aber der Zulagenanspruch gegengerechnet, so dass bei der Einkommensteuer letztlich nur die Differenz übrig bleibt, denn die die Zulage erhältst Du ja über den Zulagenantrag.

      Die Kindereintragung in der Anlage AV steuert nun, von welchem Zulagenanspruch bei der Einkommensteuer auszugehen ist. Durch das Kind verschiebt sich dadurch natürlich Deine Begünstigung, d.h. bisher war Deine Zulage niedriger, dafür die steuerliche Auswirkung des Sonderausgabenabzugs höher. Nun steigt Dein Zulagenanspruch und damit sinkt natürlich bei der Einkommensteuer die Differenz zwischen Zulagenanspruch und steuerlicher Auswirkung des Sonderausgabenabzugs.

      Sei es wie es sei, wenn Du alle Anträge stellst, bekommst Du auf jeden Fall mindestens Deine Zulagen und die sind nun 300 € höher als bisher.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Kind und Anlage AV

        Nun, für das Kind hast du ja einen Anspruch auf die Kinderzulage und dieser Anspruch fließt selbstverständlich in die Günstigerprüfung ein.

        Das weiß dein Programm aber erst, wenn du das Kind einträgst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Kind und Anlage AV

          Vielen Dank Euch Dreien für die schnelle Antwort.

          @Picard777 besonderen Dank dir für die schnelle und auch sehr ausführliche Erklärung. Natürlich macht das Sinn, soweit hatte ich natürlich noch nicht gedacht. Das Ganze ist nun verständlich für mich, dank deiner Informationen.

          Beste Grüße aus Berlin

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Kind und Anlage AV

            Die vorstehenden Antworten gelten aber nur, wenn du über deinen Anbieter auch bei der ZfA einen Antrag auf die Kinderzulage gestellt hast.

            Es gibt zwar einen maschinellen Abgleich zwischen den Daten der ZfA und der Finanzverwaltung um solche Differenzen aufzudecken, diese erfolgen aber nicht regelmäßig oder zeitnah.
            Daher kann es leider manchmal Jahre dauern bis so etwas auffällt und berichtigt wird.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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