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Steuerberechnung im PG fehlerhaft

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    Steuerberechnung im PG fehlerhaft

    In der Steuerberechnung des Programms Elster wird das zu versteuernde Einkommen berechnet und ausgewiesen.
    Soweit so gut. Das zu versteuernde Einkommen nach dem Splittingtarif wird hier jedoch generell niedriger angesetzt.

    Fakt ist dass das FA ausschließlich das zu versteuernde Einkommen für den Bescheid berücksichtigt.

    Problembeschreibung:
    in der Steuerberechnung des Programms Elster wird
    das zu versteuernde Einkommen mit bspw. € 21.569
    ausgewiesen.
    Zu versteuern nach dem Splittingtarif sind dann € 13.280
    Ergebnis keine Nachzahlung bzw. Vergütung

    FA Bescheid Nachzahlung € 524

    Was läuft hier falsch

    #2
    AW: Steuerberechnung im PG fehlerhaft

    Zitat von Kalleluegde Beitrag anzeigen
    In der Steuerberechnung des Programms Elster wird das zu versteuernde Einkommen berechnet und ausgewiesen.
    Soweit so gut. Das zu versteuernde Einkommen nach dem Splittingtarif wird hier jedoch generell niedriger angesetzt.

    Fakt ist dass das FA ausschließlich das zu versteuernde Einkommen für den Bescheid berücksichtigt.

    Problembeschreibung:
    in der Steuerberechnung des Programms Elster wird
    das zu versteuernde Einkommen mit bspw. € 21.569
    ausgewiesen.
    Zu versteuern nach dem Splittingtarif sind dann € 13.280
    Ergebnis keine Nachzahlung bzw. Vergütung

    FA Bescheid Nachzahlung € 524

    Was läuft hier falsch
    Hallo,

    zvE 21569
    Warum soll dann 13280 stehen?
    Welches Jahr? welche Version von EF.
    Vergleiche doch die Berechhnung mit dem Bescheid

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnung im PG fehlerhaft

      Die genannten Zahlen sind leider nicht nachvollziehbar.

      Ein Dauerbrenner hinsichtlich einer abweichenden festgesetzten Steuer sind aber Lohnersatzleistungen welche in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben wurden und vom FA entsprechend der vorliegenden Daten angesetzt wurden.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnung im PG fehlerhaft

        Hallo,

        >>>In der Steuerberechnung des Programms Elster wird das zu versteuernde Einkommen berechnet und ausgewiesen.
        Soweit so gut. Das zu versteuernde Einkommen nach dem Splittingtarif wird hier jedoch generell niedriger angesetzt.

        Mir fällt spontan kein einfacher Fall ein wo das so sein könnte.
        Wenn dann muss es ja was Einkommenminderndes sein, und noch dazu etwas das das Finanzamt nicht anerkannt hat.

        Negative Lohnersatzleistungen?
        Oder gab es vielleicht eine Abfindung die Elster mit Fünftelungsregelung gerechnet hat, das Finanzamt aber nicht?

        Zu guter Letzt: Was steht denn im Bescheid unter Erläuterungen? Eine Abweichung von den erklärten Daten muss dort erklärt werden.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerberechnung im PG fehlerhaft

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          zvE 21569
          Warum soll dann 13280 stehen?
          Welches Jahr? welche Version von EF.
          Vergleiche doch die Berechhnung mit dem Bescheid

          Gruß FIGUL
          hier der Auszug aus meine Elster-Steueberechnung für 2018

          Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21.569
          Berechnung der Einkommensteuer
          zu versteuern nach dem Splittingtarif . . . . . . . . 13.280 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
          zu versteuern nach
          § 34 Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.289 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
          tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
          ab
          Ermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
          festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
          Berechnung der Kirchensteuer

          festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
          davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
          Berechnung des Solidaritätszuschlags

          festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
          Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
          davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
          Restbetrag für 2018
          Steuerbelastung
          Ihre Einkommensteuerbelastung ( 0,00 €) bezogen auf das
          zu versteuernde Einkommen ( 21.569 €) beträgt 0,00 %.
          Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
          Gesamtbetrag der Einkünfte ( 26.739 €) um abziehbare Aufwendungen
          (z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 5.170 € gemindert

          Der Bescheid des FA geht ebenfalls von einem zu versteuernden Einkommen von 21.569
          bei Zusammenveranlagung Eheleute aus. Und hier heißt es = zu versteuern nach dem
          Splittingtarif 21.569 = festzusetzende Einkommensteuer 524

          ES BLEIBT DIE FRAGE - WARUM GEHT DIE STEUERBERECHNUNG DES
          ELSTER PG VON EINEM VERMINDERTEN SPLITTINGBETRAG AUS???

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerberechnung im PG fehlerhaft

            weil du einen Teil deines Einkommens als ermäßigte Besteuerung eingegeben hast (z. B. Abfindung) und das FA hat das, warum auch immer nicht anerkannt, sondern voll besteuert.

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerberechnung im PG fehlerhaft

              Weil Dein zu versteuerndes Einkommen 21.569 € beträgt, dass sich -in Deiner Version- aufteilt in ganz normal dem Splittingtarif unterliegenden 13.280 € und weiteren nach § 34 EStG ermäßigt besteuerten 8.289 €. Der ermäßigt besteuerte Betrag ist in der Regel eine Abfindung oder eine Lohnzahlung für mehrere Jahre, kann aber in selteneren Fällen auch bei Rentenzahlungen etc. vorkommen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Steuerberechnung im PG fehlerhaft

                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Weil Dein zu versteuerndes Einkommen 21.569 € beträgt, dass sich -in Deiner Version- aufteilt in ganz normal dem Splittingtarif unterliegenden 13.280 € und weiteren nach § 34 EStG ermäßigt besteuerten 8.289 €. Der ermäßigt besteuerte Betrag ist in der Regel eine Abfindung oder eine Lohnzahlung für mehrere Jahre, kann aber in selteneren Fällen auch bei Rentenzahlungen etc. vorkommen.
                nun, dass ist nicht meine Version, das sich das zu versteuernde Einkommen wie zuvor beschrieben aufteilt

                Einkünfte aus Gewerbetrieb PVAnlage
                Einkünfte aus selbständiger Arbeit Übungsleiter
                Einkünfte aus Vermietunt u. V. Haus
                sonstige Einkünfte Renten

                abzüglich Sonderausgaben KV u. PV

                ergeben das zu versteuernde Einkommen von 21.569

                darin sind keine ermäßigt besteuerte Beträge oder Abfindungen etc enthalten.

                Warum in der Elstersteuerberechnung hierfür 13.280 nach dem Splittingtarif abzurechnen sind, bleibt mir weiterhin unerklärlich.

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                  #9
                  AW: Steuerberechnung im PG fehlerhaft

                  Hallo,

                  >>>Warum in der Elstersteuerberechnung hierfür 13.280 nach dem Splittingtarif abzurechnen sind, bleibt mir weiterhin unerklärlich.

                  Na weil du die Differenz irgendwo eingegeben hast, vermutlich falsch (weil das Finanzamt dem nicht gefolgt ist).

                  Tipps wonach du suchen musst wurden ja schon gegeben, mehr können wir hier nicht tun.

                  Stefan
                  Zuletzt geändert von reckoner; 27.06.2019, 11:21.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuerberechnung im PG fehlerhaft

                    Mein Tipp ist dass in der Anlage R ein Eintrag zu Rentennachzahlungen für mehrere Jahre (Zeile 10) oder Angaben zur Abfindung einer Kleinbetragsrente (Zeile 36) gemacht wurden, welche vom FA nach den vorliegenden Rentenbezugsmitteilungen nicht berücksichtigt wurden.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuerberechnung im PG fehlerhaft

                      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                      Mein Tipp ist dass in der Anlage R ein Eintrag zu Rentennachzahlungen für mehrere Jahre (Zeile 10) oder Angaben zur Abfindung einer Kleinbetragsrente (Zeile 36) gemacht wurden, welche vom FA nach den vorliegenden Rentenbezugsmitteilungen nicht berücksichtigt wurden.
                      das gewiss nicht - Kreuze immer an der richtigen stellen und dass seit 14 Jahren :-)

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuerberechnung im PG fehlerhaft

                        Hallo Kalleluegde,

                        hast du eigentlich schon mal wie empfohlen den Bescheid und die Steuerberechnung nebeneinander gelegt und Schritt für Schritt durchgegangen, wo die Abweichung herkommt.
                        Das Finanzamt müsste ja Abweichungen erläutern und wenn es der Satz ist -> die festgestellten Schreib- und Rechenfehler wurden behoben.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Steuerberechnung im PG fehlerhaft

                          ... das gewiss nicht - Kreuze immer an der richtigen stellen und dass seit 14 Jahren :-)
                          Das löst das Problem aber nicht. Tatsache ist nun mal, dass in der Steuervorausberechnung von ElsterFormular ein Betrag von 8.289 Euro erscheint,

                          der nach § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt besteuert wird. Dieser Betrag muss ja irgendwo in der Erklärung auftauchen, das Steuerberechnungsmodul denkt

                          sich keine Zahlen aus, gerechnet wird mit den Angaben in der Erklärung.

                          Es bringt nichts, hier zu spekulieren, wo der Wert herkommen könnte, das weißt nur du selbst. Und das ist auch herauszufinden.

                          Wir würden die Ursache wahrscheinlich auch finden, aber dazu hätte die Steuervorausberechnung vollständig veröffentlicht werden müssen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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