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Kindergartenbeitrag Erstattung

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    Kindergartenbeitrag Erstattung

    Hallo,

    ich werde dieses Jahr von meinem Arbeitgeber steuerfrei erstatteten Kindergartenbeitrag als Gehaltszusatz bekommen. Bei Probe-Eintrag der Erstattung in die Steuererklärung 2018 unter Anlage Kind Seite 3, Zeile 68, reduziert sich die vom Programm ausgerechnete Steuererstattung um einige 100 Euro. Das heisst für die steuerfreien Zuschüsse muss ich hintenrum wieder Steuer bezahlen. Ist das richtig, oder ein Fehler des Programms?
    Das ist für die Beurteilung des Gehaltaufschlages natürlich mitentscheident.

    MFG

    #2
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Im Ergebnis willst Du also eine steuerliche Doppelbegünstigung und das geht natürlich nicht. Du bekommst vom Arbeitgeber steuerfrei X € Kindergartenbeiträge, also kannst Du diesen Betrag letztlich auch nicht als eigenen Betrag ansetzen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

      ... oder andersrum: trag einfach Deinen Kindergartenbeitrag in Zeile 67 ein. Dann ist alles wieder gut.

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        #4
        AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

        Hallo,

        danke für die schnellen Antworten.

        Meinen Beitrag in Zeile 67 habe ich natürlich eingetragen.

        Mir geht es darum: bisher zahle ich 2000,-/a Kindergartenbeitrag; ich bekomme über die Steuer vom Staat ca. 400,- erstattet. Zahle also netto ca. 1600,- für den Kindergarten.

        Nun bekomme ich die 2000,-/a für den Kindergarten vom AG steuerfrei aufs Konto, trage das in die Erklärung ein und muss jedoch im Jahr insgesamt 400,- mehr Steuern Zahlen. Das heisst doch ich erhalte als Gehaltsplus netto: 2000,- abzüglich die 400,- also nur 1600,-/a als Nettoplus??
        Oder habe ich da einen Denkfehler? Es heisst ja immer "Steuerfreie Erstattung des Kindergartenbeitrages"??

        Gruss

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          #5
          AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

          Also, Beispiel 1:

          Du zahlst 2.000, bekommst 400 zurück, Belastung 1.600.

          Beispiel 2:

          Du zahlst 2.000, bekommst 2.000 zurück, Belastung Null!

          Wie kommst Du drauf dass Du dann nochmal 400 Steuern zahlen musst? Statt 400 bekommst Du im zweiten Beispiel 2.000!

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            #6
            AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

            Hallo

            erstmal richtig. Ich bekomme im Beispiel 2 jedoch 400,- weniger Rückerstattung und das muss ich bei der Nettobetrachtung mitansetzen.

            Gruss

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              #7
              AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

              Sicher, aber die Rechnung lautet dann nicht netto + 400 €, sondern netto - 2.000 € + 400 € = - 1.600 €.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

                Hallo,

                wie schon geschrieben, geht es mir um die Aussage des Arbeitgebers ich würde hier einen steuerfreien Gehaltszusatz bekommen. Das was ich steuerfrei unter dem Strich bekomme ist nach der Rechnung nicht 2000,-/a, die ich erstmal steuerfrei aufs Konto bekommen habe, sondern nur 1600,-/a.

                Richtig??

                Grüsse

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                  #9
                  AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

                  Nein, das ist nicht richtig. Richtig ist, dass Du ohne Belastung keine Kindergartengebühren von der Steuer absetzen kannst.

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                    #10
                    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

                    mmh, irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.

                    Es ist mir schon klar, dass ich ohne Gebühren zu zahlen nichts erstattet bekomme. Ich muss für den Kindergarten nichts bezahlen, 2000 - 2000 = 0, jedoch bekomme ich weniger Geld (-400,-) beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück.

                    Das heisst doch hier ist nichts steuerfrei????

                    Bisher hätte ich 2000 bezahlt und hätte 400 zurückbekommen.

                    Nun zahle ich nichts und bekomme nichts zurück. Das ist doch eine Differenz von 1600,-/a. Richtig????

                    Das heisst nochmal die 2000 sind nicht steuerfrei!!

                    Gruss

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                      #11
                      AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

                      du kannst doch nicht die fiktive Steuerersparnis von Kosten, die du dann gar nicht hattest, nehmen. Es ist doch schön, dass du gar keine Kosten hast.

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                        #12
                        AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

                        fiktive Steuerersparnis von Kosten, die du dann gar nicht hattest, nehmen - wieso nicht?

                        Mein AG denkt doch ich hätte netto 2000,-/Jahr mehr in der Tasche.

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                          #13
                          AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

                          so ist es aus seiner Sicht ja auch. Du hast dann halt diesbezüglich keine Kosten mehr. Das ist doch das Ziel.

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                            #14
                            AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

                            Natürlich sind sie steuerfrei. Und auch in Höhe von 2.000 €. Dein Denkansatz ist verquirlt, das ist das Problem:

                            Fall A: Arbeitslohn wie bisher, keine Kindergartengebühren. Ergebnis Steuer X.

                            Fall B: Arbeitslohn wie bisher, nun aber 2.000 € Kindergartengebühren. Ergebnis: Steuerminderung 400 €, VERMÖGENSänderung durch Zahlung der Gebühren - 2.000 € und durch Steuererstattung + 400 €, d.h. - 1.600 €.

                            Fall C: AG zahlt 2.000 € steuerfreie Kindergartengebühren on top, 2.000 € Kindergartengebühr fällt an. Ergebnis: Steueränderung 0 €, da Kindergartengebühr steuerfrei ersetzt. VERMÖGENSänderung: + 2.000 € durch AG-Zahlung und - 2.000 € durch Gebührenzahlung, d.h. 0 €, d.h. Du stehst STEUERLICH zwar 400 € schlechter da als im Fall B, aber Dein VERMÖGEN ist um 1.600 € höher als im Fall B.

                            Fall D: AG zahlt 2.000 € steuerPFLICHTIGE Kindergartengebühren on top, 2.000 € Kindergartengebühr fällt an. Steueränderung + 400 € durch höheren Arbeitslohn und - 400 € durch Kindergartenbeitrag. Vermögensänderung: + 2.000 € Arbeitslohn - 400 € höhere Steuer auf Arbeitslohn + 400 € Steuererstattung aus Kindergartengebühr und - 2.000 € durch Gebührenzahlung, d.h. 0 €.

                            Bei der ganzen Berechnung habe ich -wie Du- außen vorgelassen, dass Kinderbetreuungskosten nur zu 2/3 abzugsfähig sind, d.h. im Fall D ist die Steuer auf den Arbeitslohn tatsächlich höher als die Steuerermäßigung auf die Kinderbetreuungskosten, d.h. die Steueränderung ist tatsächlich für Dich ungünstiger genauso wie die Vermögensänderung.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

                              Du hast dann halt diesbezüglich keine Kosten mehr.

                              Das ist ja der springende Punkt. Ich habe "Kosten" von 400,- weniger Steuererstattung.

                              Gruss

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