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Entlastungsbetrag Alleinerziehend

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    Entlastungsbetrag Alleinerziehend

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

    Status: geschieden
    Kind lebt im Wechselmodell
    Kindergeld wird der Mutter überwiesen
    Kind ist beim Vater gemeldet

    Kann die Mutter den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen auch wenn das Kind beim Vater gemeldet ist?

    Ich freue mich auf Ihre Antworten

    #2
    AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehend

    Die Eingabehilfe von Elsterformular sagt dazu folgendes:

    Sind Sie alleinstehend und gehört zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben, wird Ihnen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 € gewährt. Dieser erhöht sich für das zweite und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind, das in Ihrem Haushalt lebt, um jeweils 240 €. Die Zugehörigkeit zum Haushalt wird stets angenommen, wenn das Kind / die Kinder in Ihrer Wohnung gemeldet ist /sind.

    Ist das Kind / Sind die Kinder auch noch bei einer anderen Person gemeldet, erhält derjenige den Entlastungsbetrag, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes erfüllt. Ist das Kind / Sind die Kinder in den Wohnungen beider Elternteile gemeldet und ist nur ein Elternteil alleinstehend, ist diesem Elternteil der Entlastungsbetrag unabhängig davon zu gewähren, ob dieser die Voraussetzungen für die Auszahlung des Kindergeldes erfüllt. Des Weiteren darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bestehen, für die Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben. Eine Haushaltsgemeinschaft (d. h. das gemeinsame Wirtschaften in einer gemeinsamen Wohnung) wird dabei immer dann vermutet, wenn eine andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist. Diese Vermutung kann widerlegt werden, es sei denn, Sie leben in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft.
    Zuletzt geändert von ; 26.06.2019, 19:51.

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      #3
      AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehend

      Zitat von korsika Beitrag anzeigen
      Die Eingabehilfe von Elsterformular sagt dazu folgendes:

      Sind Sie alleinstehend und gehört zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben, wird Ihnen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 € gewährt. Dieser erhöht sich für das zweite und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind, das in Ihrem Haushalt lebt, um jeweils 240 €. Die Zugehörigkeit zum Haushalt wird stets angenommen, wenn das Kind / die Kinder in Ihrer Wohnung gemeldet ist /sind.

      Ist das Kind / Sind die Kinder auch noch bei einer anderen Person gemeldet, erhält derjenige den Entlastungsbetrag, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes erfüllt. Ist das Kind / Sind die Kinder in den Wohnungen beider Elternteile gemeldet und ist nur ein Elternteil alleinstehend, ist diesem Elternteil der Entlastungsbetrag unabhängig davon zu gewähren, ob dieser die Voraussetzungen für die Auszahlung des Kindergeldes erfüllt. Des Weiteren darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bestehen, für die Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben. Eine Haushaltsgemeinschaft (d. h. das gemeinsame Wirtschaften in einer gemeinsamen Wohnung) wird dabei immer dann vermutet, wenn eine andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist. Diese Vermutung kann widerlegt werden, es sei denn, Sie leben in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft.

      Hallo Korsika,
      lautet die Antwort jetzt JA oder NEIN

      Das Kind ist nur beim Vater gemeldet.
      Dieser lebt mit einer neuen Partnerin zusammen, sodass er ja dann keinen Anspruch auf den Entlastungbetrag hat. Ist das soweit richtig?

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        #4
        AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehend

        Dieser lebt mit einer neuen Partnerin zusammen, sodass er ja dann keinen Anspruch auf den Entlastungbetrag hat. Ist das soweit richtig?
        Das ist richtig!

        Wenn das Kind bei der Mutter nicht gemeldet ist, kann natürlich der Nachweis der Zugehörigkeit zum Haushalt der Mutter praktische Probleme bereiten.

        Deshalb gibt es nicht ja oder nein! Im Übrigen ist das alles Steuerrecht. Dazu gibt es hier ohnehin nur allgemeine und gänzlich unverbindliche Auskünfte.

        Steuerberatung ist hier nicht erlaubt!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehend

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das ist richtig!

          Wenn das Kind bei der Mutter nicht gemeldet ist, kann natürlich der Nachweis der Zugehörigkeit zum Haushalt der Mutter praktische Probleme bereiten.

          Deshalb gibt es nicht ja oder nein! Im Übrigen ist das alles Steuerrecht. Dazu gibt es hier ohnehin nur allgemeine und gänzlich unverbindliche Auskünfte.

          Steuerberatung ist hier nicht erlaubt!
          Hallo charlie24, danke für deine Antwort.
          gibt es denn für diese Problematik eine Hilfestellung?

          Was könnte denn im schlechtesten Falle passieren wenn die Mutter den Enlastungsbetrag angibt?

          Verlangt das Finanzamt dann eine Bestätigung der Elternteile das das Kind je 50/50 im Haushalt lebt

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            #6
            AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehend

            Zitat von ck2019 Beitrag anzeigen
            Hallo charlie24, danke für deine Antwort.
            gibt es denn für diese Problematik eine Hilfestellung?

            Was könnte denn im schlechtesten Falle passieren wenn die Mutter den Enlastungsbetrag angibt?

            Verlangt das Finanzamt dann eine Bestätigung der Elternteile das das Kind je 50/50 im Haushalt lebt
            Hallo,

            Frage:Was könnte denn im schlechtesten Falle passieren wenn die Mutter den Enlastungsbetrag angibt?

            Steuerhinterziehung - Knast-

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehend

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Frage:Was könnte denn im schlechtesten Falle passieren wenn die Mutter den Enlastungsbetrag angibt?

              Steuerhinterziehung - Knast-

              Gruß FIGUL
              Es werden ja keine Falschangaben gemacht.

              Die Frage war ja auch: Habe ich Ansprach auf den Entlastungbetrag wenn das Kind nicht bei mir gemeldet ist?

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                #8
                AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehend

                Zitat von ck2019 Beitrag anzeigen
                Es werden ja keine Falschangaben gemacht.

                Die Frage war ja auch: Habe ich Ansprach auf den Entlastungbetrag wenn das Kind nicht bei mir gemeldet ist?
                Hallo,
                Lies die Eingabehilfe.
                Sie ist m.E. eindeutig

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehend

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,
                  Lies die Eingabehilfe.
                  Sie ist m.E. eindeutig

                  Gruß FIGUL
                  Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
                  Zeile 46 bis 51


                  Sind Sie alleinstehend und gehört zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben, wird Ihnen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 Euro gewährt. Dieser erhöht sich für das zweite und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind, das in Ihrem Haushalt lebt, um jeweils 240 Euro. Die Zugehörigkeit zum Haushalt wird stets angenommen, wenn das Kind / die Kinder in Ihrer Wohnung gemeldet ist / sind. Ist das Kind / Sind die Kinder auch noch bei einer anderen alleinstehenden Person gemeldet, erhält derjenige den Entlastungsbetrag, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes erfüllt.
                  Ist das Kind / Sind die Kinder in den Wohnungen beider Elternteile gemeldet und ist nur ein Elternteil alleinstehend, ist diesem Elternteil der Entlastungsbetrag unabhängig davon zu gewähren, ob dieser die Voraussetzungen für die Auszahlung des Kindergeldes erfüllt. Des Weiteren darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bestehen, für die Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben. Eine Haushaltsgemeinschaft (das heißt das gemeinsame Wirtschaften in einer gemeinsamen Wohnung) wird dabei immer dann vermutet, wenn eine andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist. Diese Vermutung kann widerlegt werden, es sei denn, Sie leben in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft.
                  Für Alleinstehende, die verwitwet sind, kommt der Entlastungsbetrag ebenfalls in Betracht, wenn die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind.
                  Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel.


                  Wie ist den Ihre Interpretation dieser Aussagen?

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                    #10
                    AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehend

                    Hallo,

                    m.E. eindeutig:
                    Ist das Kind bei dir gemeldet? Ja/Nein
                    dazu Zitat Charlie24: Steuerberatung ist hier nicht erlaubt!

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehend

                      Ist das Kind bei dir gemeldet? Ja/Nein
                      Nach ihren eigenen Angaben ja wohl nicht, obwohl sie das Kindergeld bezieht.

                      Das wäre alles ganz unproblematisch, wenn das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet wäre, was ja im Wechselmodell auch möglich ist.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehend

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Nach ihren eigenen Angaben ja wohl nicht, obwohl sie das Kindergeld bezieht.

                        Das wäre alles ganz unproblematisch, wenn das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet wäre, was ja im Wechselmodell auch möglich ist.

                        Soll jetzt nicht überheblich rüberkommen, nur wenn es so wäre hatte ich dich frage ja nicht gestellt.
                        Von daher geht es ja jetzt leider um diese Problematik.

                        Habe noch gelesen das es auch ohne meldung möglich wäre wenn man dies dem Finanzamt belgen kann.

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                          #13
                          AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehend

                          Zitat von ck2019 Beitrag anzeigen
                          Soll jetzt nicht überheblich rüberkommen, nur wenn es so wäre hatte ich dich frage ja nicht gestellt.
                          Von daher geht es ja jetzt leider um diese Problematik.

                          Habe noch gelesen das es auch ohne meldung möglich wäre wenn man dies dem Finanzamt belgen kann.
                          Hallo,

                          dann ist dein Problem doch gelöst.
                          Beleg es einfach beim FA und fertig.
                          Meine Frage Ja/nein war rhetorisch

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehend

                            Ich hatte weiter oben geschrieben:

                            Wenn das Kind bei der Mutter nicht gemeldet ist, kann natürlich der Nachweis der Zugehörigkeit zum Haushalt der Mutter praktische Probleme bereiten.
                            Ich hatte aber nicht geschrieben, dass der Nachweis nicht möglich ist!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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