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Wohngruppenzuschlag

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    Wohngruppenzuschlag

    Hi Comunity!
    ich bin neu hier und habe eine dringende Frage.
    Ich bin gerade bei für meine verstorbene Tante die Steuererklärung zu machen (sie hatte Einkünfte aus V+V). Diese war in den Veranlagungszeitraum in einer Wohngruppe untergebracht, musste dafür Miete zahlen und hatte aber auch einen Wohngruppenzuschlag bekommen. Zudem hatte sie Ausgaben für einen Betreuungsvertrag, Verpflegungsvertrag und für die Pflegedienstleistung.
    Wie verrechne ich dies alles in der Steuererklärung (welche Anlage ist dafür zuständig?Wo trage ich es ein?)und dazu den Pflegegeldbeitrag den sie erhalten hatte?

    #2
    AW: Wohngruppenzuschlag

    Die reinen Pflegeleistungen kannst du im Hauptvordruck in Zeile 67 erklären. Dort gibt es auch ein Feld für Erstattungen

    Die Ausgaben für Miete und Verpflegung wirst du nicht geltend machen können, das gehört zu den Kosten der persönlichen Lebensführung. Nur die Kosten für

    haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in der Nebenkostenabrechnung (Zeilen 72 und 73 Hauptvordruck) können geltend gemacht werden.

    Du solltest auch Unterlagen für die Miete und die Verpflegung mit einreichen, damit das Finanzamt nicht von einer Heimunterbringung ausgeht und eine Haushaltsersparnis abzieht.

    Am schnellsten erstellt man solche Unterlagen mit Excel.

    Wie man einen Wohngruppenzuschlag steuerrechtlich behandeln muss, kann ich dir nicht sagen. Das geht zu sehr in das Steuerrecht und Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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