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Ehegattensplitting und Günstigerprüfung

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    Ehegattensplitting und Günstigerprüfung

    Hallo,

    ich habe vergangenes Jahr geheiratet und wollte dann vom Ehegattensplitting Gebrauch machen. Dementsprechend habe ich die Steuerklasse auf 3-5 geändert. Beim nächsten Gehalt bemerkte ich den Fehler: Statt 3-5 hätte ich 5-3 ankreuzen können. Das habe ich anschließend geändert, drei Monatsgehälter aus 2018 wurden aber nachteilig für uns berechnet. Nun sitze ich an unserer ersten Steuererklärung und habe mir sagen lassen, dass wir hierüber die "zu viel" gezahlten Steuern zurückbekommen können. Doch wie funktioniert das?

    Muss ich etwas Bestimmtes ankreuzen?
    Oder lege ich ein informelles Anschreiben bei?
    Oder gibt es ein Formular, mit dem ich eine Günstigerprüfung beantragen sollte?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    AW: Ehegattensplitting und Günstigerprüfung

    Zitat von unkreativ Beitrag anzeigen
    ich habe ... habe ich die Steuerklasse ... bemerkte ich den Fehler ... hätte ich 5-3 ankreuzen ... Das habe ich ... nachteilig für uns ... Nun sitze ich ... unserer ersten ... habe mir sagen lassen ... wir hierüber ..... Muss ich ... Oder lege ich ... mit dem ich
    Du hast geheiratet, und Du willst vom Splitting Gebrauch machen? Da gehören eigentlich zwei dazu.

    Gib Deine Daten in Deine Software ein und rechne. Dann siehst Du ob es zu einer Erstattung oder zu einer Nachzahlung kommt.

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      #3
      AW: Ehegattensplitting und Günstigerprüfung

      Vielen Dank für die Antwort.

      In die Software haben wir alles entsprechend eingegeben. D. h. es muss nichts weiter beantragt werden, sondern das Finanzamt kümmert sich automatisch darum?

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        #4
        AW: Ehegattensplitting und Günstigerprüfung

        Es gibt keine Günstigerprüfung zur Zusammenveranlagung. Entweder man veranlagt zusammen oder einzeln.

        Unabhängig davon ist die Lohnsteuer lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer. Für die Festsetzung der Einkommenssteuer ist es daher völlig irrelevant, wer vorher welche Steuerklasse hatte.

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          #5
          AW: Ehegattensplitting und Günstigerprüfung

          Hallo unkreativ,

          genauso ist das -> und deine Steuerberechnung hat dir ja auch angezeigt was als Ergebnis für euch herauskommt.

          Die abgeführte Lohnsteuer in III und V und V und III wird ja angerechnet und du weißt jetzt, ob du etwas zurückbekommst oder noch nachzahlen musst, das kann bei durchgängig III / V durchaus vorkommen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Ehegattensplitting und Günstigerprüfung

            Naja, wir veranlagen zusammen, aber da gibt es ja mehrere Möglichkeiten und da war es mein Fehler, versehentlich die falsche anzugeben. Danke für deine Antwort — verstehe ich es richtig, dass wir bei einer zu hohen Vorauszahlung wie hoher geschehen den Betrag ohnehin bei der Einkommenssteuererklärung nachgezahlt bekommen? Oder gilt das hier nicht, da ich selbst eine für uns nachteilige Steuerklassenangabe gemacht habe?

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              #7
              AW: Ehegattensplitting und Günstigerprüfung

              Zitat von unkreativ Beitrag anzeigen
              ... den Betrag ohnehin bei der Einkommenssteuererklärung nachgezahlt bekommen??
              So ist es. Die Steuerklasse ist letztlich für die Festsetzung der Jahressteuer aufgrund der Steuererklärung nicht massgebend, sondern die angewandte Steuertabelle, z. B. Splittingtabelle für Verheiratete.

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                #8
                AW: Ehegattensplitting und Günstigerprüfung

                Hallo unkreativ,

                die gezahlte Lohnsteuer ist immer als Vorauszahlung auf die letztendlich festgesetzte Einkommensteuer zu sehen, dann stellt sich wie schon geschrieben heraus -> gibt es noch etwas zurück oder müsst ihr noch an das Finanzamt zahlen.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Ehegattensplitting und Günstigerprüfung

                  Alles klar, verstehe.

                  Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

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