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Doppelte Haushaltsführung- Unterscheidung PKW und öffentliche Verkehrmittel?

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    Doppelte Haushaltsführung- Unterscheidung PKW und öffentliche Verkehrmittel?

    Hallo zusammen,

    bei den wöchentlichen Heimfahrten ist in Zeile 74 keine Unterscheidung zwischen PKW und Bahn bei der pauschalen Berechnung. Ist es korrekt, wenn ich alle Heimfahrten konsolidiert in Zeile 74 eintrage? Oder muss ich eine Unterscheidung zwischen PKW und Bahn deutlich machen?

    So wie ich das gelesen habe, kann ich mich entscheiden zwischen tatsächlichen Bahnkosten und der Pauschalen. Ich habe mich für die Pauschale entschieden.

    Danke für die Mithilfe!

    #2
    AW: Doppelte Haushaltsführung- Unterscheidung PKW und öffentliche Verkehrmittel?

    Die Eingabehilfe zu Elsterformular sagt dazu folgendes:

    Das Finanzamt berücksichtigt als notwendige Mehraufwendungen die Fahrtkosten für tatsächlich durchgeführte Fahrten zwischen Beschäftigungsort und Ort des eigenen Hausstands (höchstens eine Fahrt wöchentlich) mit je 30 Cent je Entfernungskilometer. Auf die Art des benutzten Verkehrsmittels kommt es nicht an. Die Angaben zur Entfernungspauschale, die nicht für Flugstrecken, wohl aber für die An- und Abfahrten zum und vom Flughafen gewährt wird, sind in Zeile 74 einzutragen. Haben Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzt, tragen Sie die tatsächlichen Kosten in Zeile 75 ein. Flug- und Fährkosten sowie Kosten für die entgeltliche Sammelbeförderung werden stets in der nachgewiesenen Höhe berücksichtigt und in Zeile 78 eingetragen.
    Zuletzt geändert von ; 28.06.2019, 18:06.

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