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Müssen Kinder eingetragen werden, für die man kein Kindergeld bekommt?

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    Müssen Kinder eingetragen werden, für die man kein Kindergeld bekommt?

    Liebe Community,

    ich mache die Steuererklärung für meine Eltern, die zusammen drei Kinder haben. Bisher haben sie auch immer für alle drei Kinder Kindergeld bekommen, das wir dann auch eingetragen haben.

    Jetzt bekommen sie aber schon für das erste kein Kindergeld mehr und ab nächstem Jahr auch für das zweite. Muss man die Kinder, für das sie kein Geld mehr erhalten, trotzdem eintragen (dann halt mit Betrag in Höhe von 0 Euro) oder kann man dann die kompletten Angaben zu dem Kind weglassen?

    Viele Grüße!

    #2
    AW: Müssen Kinder eingetragen werden, für die man kein Kindergeld bekommt?

    Zitat von Krit Beitrag anzeigen
    Liebe Community,

    ich mache die Steuererklärung für meine Eltern, die zusammen drei Kinder haben. Bisher haben sie auch immer für alle drei Kinder Kindergeld bekommen, das wir dann auch eingetragen haben.

    Jetzt bekommen sie aber schon für das erste kein Kindergeld mehr und ab nächstem Jahr auch für das zweite. Muss man die Kinder, für das sie kein Geld mehr erhalten, trotzdem eintragen (dann halt mit Betrag in Höhe von 0 Euro) oder kann man dann die kompletten Angaben zu dem Kind weglassen?

    Viele Grüße!
    Hallo,

    die Anlage Kind ist nur für die Kinder relevant, für die man KG erhält

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Müssen Kinder eingetragen werden, für die man kein Kindergeld bekommt?

      Allgemeiner gesagt: Für die Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld und bzw. oder Kinderfreibetrag nach deutschem Recht besteht, denn es gibt bei Eltern mit bestimmten Aufenthaltsstati oder bei Auslandskindern Besonderheiten.

      Konkret auf Deinen Fall bei rein deutschen Sachverhalten: Wenn Kind X aus Altersgründen oder z.B. Ausbildungsende kein Kindergeld mehr auslöst, erfüllt es auch nicht mehr die Voraussetzungen für einen Kinderfreibetrag, also auch keine Anlage Kind mehr.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Müssen Kinder eingetragen werden, für die man kein Kindergeld bekommt?

        Vielen Dank FIGUL und Picard777.

        Ich muss auch noch etwas präzisieren: Das 1. Kind ist das älteste. Es ist schon über 25 Jahre alt (nämlich in 2018 im Alter von 26 Jahren), hat aber trotzdem noch Anspruch auf Kindergeld wegen Schwerbehinderung. Allerdings ist es nicht so, dass die Eltern das Geld bekommen, sondern das Kindergeld geht direkt an das besagte Kind (so war meine Aussage gemeint, dass die Eltern kein Geld mehr bekommen).

        Ist dieses Kind dann noch in einer Anlage anzugeben, weil es ja noch Anspruch auf Kindergeld hat? Oder ist es nicht mehr zu berücksichtigen, weil das Kindergeld nicht über das Konto der Eltern läuft?

        Vielen Dank und viele Grüße!

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          #5
          AW: Müssen Kinder eingetragen werden, für die man kein Kindergeld bekommt?

          In der Anlage Kind gefragt ist der Kindergeldanspruch. Diesen hat jeder Elternteil zur Hälfte. An welchen Elternteil es ausgezahlt wird, oder direkt ans Kind, ist egal.

          Kommentar


            #6
            AW: Müssen Kinder eingetragen werden, für die man kein Kindergeld bekommt?

            Es ist anzugeben, da ja weiter Anspruch auf Kinderfreibetrag und Kindergeld besteht.

            Deswegen war es vielleicht nicht nur für eventuelle Mitleser, sondern auch für Dich ganz gut, dass ich das etwas verallgemeinert habe. Dein Fall ist es z.B. ja gerade nicht, dass das Kind aus Altersgründen kein Kindergeld mehr auslöst.

            Es ist i.ü. auch der Kindergeldanspruch weiter einzutragen, auch wenn die konkrete Auszahlung an das Kind erfolgt, R 31 Abs. 3 EStR. Hintergrund ist, dass es den Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer nur gibt, wenn die steuerliche Auswirkung höher ist als der Kindergeldanspruch. Wenn man das umgehen könnte durch die Kindergeldauszahlung an jemand Anderes, wäre das ja nicht o.k.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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