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Mehrere weitere Tätigkeitsstätten - verschiedene Fortbewegungsmittel

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    Mehrere weitere Tätigkeitsstätten - verschiedene Fortbewegungsmittel

    Hallo,
    ich betreue Lehrer in der Ausbildung, die ich regelmäßig in ihren Schulen besuche. Mein erster Einsatzort ist meine eigene Schule.
    Ich habe jetzt gelernt, dass diese Unterrichtsbesuche als Dienstreisen betrachtet werden und somit in der Anlage N zusätzlich zur Entfernungspauschale eingetragen werden können.
    Meine Fragen:
    1) muss ich irgendwo alle Orte (also die anderen Schulen) explizit auflisten?
    2) ich verwende verschiedene Transportmittel (Auto, Motorrad, Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel). Was davon ist überhaupt absetzbar und wenn ja, wie?
    Herzlichen Dank für Antworten.
    MarenA

    #2
    AW: Mehrere weitere Tätigkeitsstätten - verschiedene Fortbewegungsmittel

    Antworten auf deine Fragen findest du in der Anlage N unter Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten im Hilfetext zu Fahrt- und Übernachtungskosten (Fragezeichensymbol):

    Fahrtkosten können Sie in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend machen. Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs können Sie anstelle der tatsächlichen Kosten
    pauschal für jeden gefahrenen Kilometer folgende Beträge geltend machen:

    - beim Pkw 30 Cent,

    - bei anderen motorbetriebenen Fahrzeugen 20 Cent.

    Für das Fahrrad gibt es also bei Dienstreisen nichts.

    Es empfiehlt sich, die verschiedenen Einsatzorte samt Anzahl der Fahrten aufzulisten. Das kann auch im Formular selbst erfolgen, dann muss keine extra Liste an das Finanzamt geschickt werden.

    Die Zeile 50 der Anlage N kann über + Weitere Daten hinzufügen bedarfsgerecht dupliziert werden.

    Steuerfreie Arbeitgebererstattungen müssen in Zeile 51 angegeben werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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