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Abfindung - (Abbruchhinweis) AHW

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    Abfindung - (Abbruchhinweis) AHW

    Hallo zusammen,
    ich bin hier neu im Forum und hoffe auf ein paar Tips zur Loesung meines Problems das sich wie folgt darstellt.

    Ich erhalte von meinen ehemaligen Arbeitgeber seit Jan. 2018 eine monatl. Abfindung. (bescheinigt ueber eine LSB Pkt. 3 bis Pkt. 6). Zusaetzlich habe ich die Bruttosumme in Zeile 18 Anlage N eingetragen, um eine Steuerermaessigung pruefen zulassen.
    Auf der LSB des ehemaligen AG sind keine Krankenvers. oder Rentenvers. vermerkt, da ich seit Jan. 2018 arbeitslos bin und die KV und RV ueber die Agentur fuer Arbeit laufen.
    (priv. Zusatzkrankenversicherung sind von mir noch in Anlage V hinterlegt)

    Beim Versuch die Steuerberechnung durchzufuehren, kommt folgender Hinweis:

    AHW Abbruchhinweis
    Hauptvordruck: Sie haben nur Beiträge zur Wahlleistungeen angegeben. Bitte tragen sie unbedingt auch Beitraege zur Basiskrankenversicherung bzw. Pflegeversicherung ein.

    Hat jemand dazu vielleicht einen Vorschlag oder Loesung? Wuerde mich freuen.
    Gruss R.Z.
    Zuletzt geändert von Sommerwind; 04.07.2019, 15:57.

    #2
    AW: Abfindung - (Abbruchhinweis) AHW

    versuch es mal mit einer Null bei der Basiskrankenversicherung (entweder in der Lohnsteuerbescheinigung oder direkt in der Anlage Vorsorgeaufwand). Anlage V ist Vermietung und Verpachtung.

    Kommentar


      #3
      AW: Abfindung - (Abbruchhinweis) AHW

      Zitat von Sommerwind Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,
      ich bin hier neu im Forum und hoffe auf ein paar Tips zur Loesung meines Problems das sich wie folgt darstellt.

      Ich erhalte von meinen ehemaligen Arbeitgeber seit Jan. 2018 eine monatl. Abfindung. (bescheinigt ueber eine LSB Pkt. 3 bis Pkt. 6). Zusaetzlich habe ich die Bruttosumme in Zeile 18 Anlage N eingetragen, um eine Steuerermaessigung pruefen zulassen.
      Auf der LSB des ehemaligen AG sind keine Krankenvers. oder Rentenvers. vermerkt, da ich seit Jan. 2018 arbeitslos bin und die KV und RV ueber die Agentur fuer Arbeit laufen.
      (priv. Zusatzkrankenversicherung sind von mir noch in Anlage V hinterlegt)

      Beim Versuch die Steuerberechnung durchzufuehren, kommt folgender Hinweis:

      AHW Abbruchhinweis
      Hauptvordruck: Sie haben nur Beiträge zur Wahlleistungeen angegeben. Bitte tragen sie unbedingt auch Beitraege zur Basiskrankenversicherung bzw. Pflegeversicherung ein.

      Hat jemand dazu vielleicht einen Vorschlag oder Loesung? Wuerde mich freuen.
      Gruss R.Z.
      Hallo,

      versuch es mal mit einer Null.
      Die Anlage V ist für Vermietung

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Abfindung - (Abbruchhinweis) AHW

        Herzlichen Dank für die schnellen Tips.
        Hat mit der "Null" sofort berechnet. Die Zusatzkrankenversicherung ist natürlich in Anlage "Vorsorgeaufwendungen" eingetragen.

        Nochmals vielen Dank.

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