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EÜR Reisekosten Fremddienstleister

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    EÜR Reisekosten Fremddienstleister

    Hallo,
    wir haben mit unserer Kleinunternehmer-GbR (Musik-Ensemble) für ein Projekt Gast-Musiker engagiert, für die wir das Hotel gebucht und bezahlt haben. Wie kann ich das in der EÜR bei den Ausgaben angeben? Unter "übrige unbeschränkt abziehbare Ausgaben"? "Übernachtungs- und Reisenebenkosten" sind ja im Elster-Onlineportal nur für solche "bei Geschäftsreisen des Steuerpflichtigen" aufgeführt...

    2. Neben dem Honorar für diese Gastmusiker übernehmen wir auch deren Fahrtkosten. Die sind mit auf deren Rechnung angegeben. Fällt das dann mit unter "bezogene Fremdleistungen", oder kann ich die Fahrtkosten auch unter "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge" mit angeben? Ein Gast hatte insbesondere nur Fahrtkosten, die wir übernehmen. Da frage ich mich insbesondere ob ich das als Fahrtkosten bei uns angeben kann.

    Danke vorab und viele Grüße!
    Zuletzt geändert von Gerber93; 05.07.2019, 21:19.

    #2
    AW: EÜR Reisekosten Fremddienstleister

    Zitat von Gerber93 Beitrag anzeigen
    Fahrtkosten. Die sind mit auf deren Rechnung angegeben
    Es ist nicht so dass Ihr verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen würdet: Verpflichtung von Gastmusikern, Anfahrt der Gastmusiker, Telefonkosten der Gastmusiker wegen des Auftrags, Kauf von Notenmaterial usw., sondern Ihr bekommt eine Leistung, nämlich z. B. die Teilnahme an Auftritten Eurer Band, egal wie das in der Rechnung aufgedröselt ist. Diese Rechnung ist genau ein Posten in Eurer täglichen Buchführung, und fließt als Ganzes in die EÜR ein.

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