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Ersatz für entgangenen Boni durch neuen Arbeitgeber

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    Ersatz für entgangenen Boni durch neuen Arbeitgeber

    Hallo, im Jahre 2017 habe ich meinen alten Arbeitgeber mit einer Abfindungsvereinbarung verlassen. Die Abfindungsvereinbarung beinhaltete neben der Abfindungssumme noch eine mehrmonatige Freistellungsphase bei vollem Lohnausgleich. Bei vorzeitiger Kündigung reduzierte sich der Lohnausgleich auf 50 % und wurde als Gesamtsumme ausgezahlt.
    Der neue Arbeitgeber hat im Arbeitsvertrag zugesagt, entgangene Bonifikationen bei vorzeitiger Kündigung beim alten Arbeitgeber zu ersetzen. Diese Summe wurde mir mit Gehaltslauf Mai 2018 als sonstige Einnahme ausgezahlt.
    Meine Frage lautet:
    Trage ich diesen Betrag im Elster Formular unter laufender Nr. 19 ein?

    #2
    AW: Ersatz für entgangenen Boni durch neuen Arbeitgeber

    Wie hat es denn der neue Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung behandelt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Ersatz für entgangenen Boni durch neuen Arbeitgeber

      Es ist nur in der Gesamtsumme, lfd. Nr. 3 Bruttoarbeitslohn mit eingerechnet. Sonst nirgends

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        #4
        AW: Ersatz für entgangenen Boni durch neuen Arbeitgeber

        Zitat von PaulBrummel Beitrag anzeigen
        Es ist nur in der Gesamtsumme, lfd. Nr. 3 Bruttoarbeitslohn mit eingerechnet. Sonst nirgends
        Als außerordentliche Einkünfte, für die die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist; kommen nur in Betracht:

        1. Veräußerungsgewinne im Sinne der §§ 14, 14a Absatz 1, der §§ 16 und 18 Absatz 3 mit Ausnahme des steuerpflichtigen Teils der Veräußerungsgewinne, die nach § 3 Nummer 40 Buchstabe b in Verbindung mit § 3c Absatz 2 teilweise steuerbefreit sind;
        2. Entschädigungen im Sinne des § 24 Nummer 1;
        3. Nutzungsvergütungen und Zinsen im Sinne des § 24 Nummer 3, soweit sie für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nachgezahlt werden;
        4. Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten; mehrjährig ist eine Tätigkeit, soweit sie sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst.

        Nummer 4 dürfte nicht passen, Nummer 2 könnte eventuell zutreffen.

        Letztlich ist es eine steuerrechtliche Frage, die dein Finanzamt entscheiden wird.

        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html
        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Ersatz für entgangenen Boni durch neuen Arbeitgeber

          Also wäre dann der Eintrag in Nr. 19 des Formulars korrekt? Dazu natürlich noch ein nettes Briefchen mit Erläuterung und Belege.

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            #6
            AW: Ersatz für entgangenen Boni durch neuen Arbeitgeber

            Zitat von PaulBrummel Beitrag anzeigen
            Also wäre dann der Eintrag in Nr. 19 des Formulars korrekt? Dazu natürlich noch ein nettes Briefchen mit Erläuterung und Belege.
            Man könnte die Entschädigung auch direkt in die Zeile 18 der Anlage N eintragen, aber dann müsste der Bruttolohn unter Nummer 3 entsprechend gekürzt werden.

            Ich persönlich würde die Entschädigung unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen. Erläutern und belegen ist in solchen Fällen unverzichtbar.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Ersatz für entgangenen Boni durch neuen Arbeitgeber

              Vielen, lieben Dank. Das war ja schnell und sehr informativ.

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