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Keine getrennte Veranlagung nach Trennung im Elster Formular möglich

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    Keine getrennte Veranlagung nach Trennung im Elster Formular möglich

    Hallo, ich hoffe es kann mir jemand helfen, denn in den bisherigen Beiträgen finde ich keine Lösung.

    Mein Mann und ich leben seit 07/2017 getrennt, so dass ich für 2017 noch eine gemeinsame Veranlagung gewählt habe. Ich schaffe es aber einfach nicht, ihn jetzt "zu entfernen" obwohl ich getrennte Veranlagung ausgewählt habe an irgendeiner Stelle des Formulares.

    Ich möchte eine Erklärung nur für mich machen, wo ich auch meine Kosten eintrage und nicht, dass sie ihm zu 50% angerechnet werden!

    Anschließend würde ich sie dann seine Erklärung auch einzeln machen, er hat so gut wie keine Ausgaben, daher möchte ich ihm meine 50% nicht zu Gute kommen lassen.

    Wie schaffe ich es denn, dass ich trotz neuem leeren Vordruck 2 Erklärungen machen kann? Ich kann uns ja schließlich nicht zusammen veranlagen, wenn wir dauernd getrennt leben und auch eigene Haushalte führen. Wie sollte ich denn dann erkennen, welchen Betrag er ggf. zurück erhält und was "mir gehört"?

    #2
    AW: Keine getrennte Veranlagung nach Trennung im Elster Formular möglich

    Was meinst du mit jetzt entfernen? Das Jahr 2018 oder das Jahr 2017?

    Die Webanwendung Mein ELSTER ist im Übrigen etwas anderes als ElsterFormular. Bei ElsterFormular kann man eine Zusammenveranlagung in 2 Einzelveranlagungen zerlegen,

    in Mein ELSTER ist das nicht möglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Keine getrennte Veranlagung nach Trennung im Elster Formular möglich

      Wenn es um 2018 geht haben Sie nur die Möglichkeit einer Einzelveranalgung, da Sie ja seit 2017 getrennt leben. Egal ob Sie die Steuererklärung mit Elsterformular oder bei Mein ELSTER machen muss hier für jede Person ein Hauptvordruck mit entsprechenden Anlagen gefertigt werden, die nur die einzelne Person betreffen. Bei der Veranlagungsart darf in diesen Fällen kein Kreuz gesetzt werden, da die Wahl der Veranlagungsart nur Ehepartnern zusteht, die im betreffenden Jahr nicht dauernd getrennt leben. Im Hauptvordruck sowie den Anlagen dürfen jeweils nur Angaben im Bereitch Steuerpflichtiger bzw. Person A gemacht werden.

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        #4
        AW: Keine getrennte Veranlagung nach Trennung im Elster Formular möglich

        Boah was das für eine Anwendung ist weiß ich nicht. www.elster.de da logge ich mich ein

        Ich habe auf der Startseite extra ausgewählt NEU ohne Übernahme der Daten aus dem Vorjahr (soll für 2018 gemacht werden) aber ich habe immer noch die Daten von meinem Mann im Formular. Die Veranlagungsart kann ich erst später auswählen, da bin ich schon mitten in der Berechnung.

        Wenn ich in der Anwendung auswähle getrennt veranlagt lässt es mich trotzdem nicht NUR mich eintragen, es ist immer die 2. Person dabei und es kommen die Hinweise zur 50%igen Anrechnung der sonstigen Aufwendungen etc.

        Wie komme ich an ElsterFormular und kann ich damit dann noch die Daten der Arbeitgeber abrufen? Oder nutze ich das eigentlich schon? Bis letztes Jahr war es so einfach, da kam ich mit dem Programm gut klar.

        Ich war extra auf dem Finanzamt um mich beraten zu lassen aber die konnten oder wollten mir keine Erklärungen dazu geben. Auch den Hinweis, dass es meine alte Steuernummer war, die ich jetzt weiter benutzen möchte und für meinen Mann eine neue wollte, wurde mir beantwortet mit: Tragen Sie bei beiden die alte Nummer ein, dann prüfen das die Kollegen, die es bearbeiten.

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          #5
          AW: Keine getrennte Veranlagung nach Trennung im Elster Formular möglich

          Zitat von Jule383;2670https://forum.elster.de/anwenderforum/newreply.php?do=newreply&p=26704949
          Boah was das für eine Anwendung ist weiß ich nicht. www.elster.de da logge ich mich ein
          Sie bewegen sich dann wohl in Ihrem Benutzerkonto bei Mein ELSTER.

          Zitat von Jule383;2670https://forum.elster.de/anwenderforum/newreply.php?do=newreply&p=26704949
          Ich habe auf der Startseite extra ausgewählt NEU ohne Übernahme der Daten aus dem Vorjahr (soll für 2018 gemacht werden) aber ich habe immer noch die Daten von meinem Mann im Formular. Die Veranlagungsart kann ich erst später auswählen, da bin ich schon mitten in der Berechnung.
          Vergessen Sie die Datenübernahme aus vorherigen Abgaben. Legen Sie jeweils eine neue Steuererklärung an und machen Sie ohne Datenübernahme weiter. Legen Sie für jede betroffene Person einen eigenen Hauptvordruck und die notwendigen Anlagen an und befüllen diese. Dies ist einfacher als nach einer Datenübernahme die Daten zu bereinigen.

          Zitat von Jule383;2670https://forum.elster.de/anwenderforum/newreply.php?do=newreply&p=26704949
          Wenn ich in der Anwendung auswähle getrennt veranlagt lässt es mich trotzdem nicht NUR mich eintragen, es ist immer die 2. Person dabei und es kommen die Hinweise zur 50%igen Anrechnung der sonstigen Aufwendungen etc.
          Sie dürfen bei der Veranlagungsart nichts auswählen da Sie für jede Person eine eigene Steuererklärung einreichen und in Ihrem Fall für 2018 rechtlich auch keine Wahlmöglichkeit besteht. Vergessen Sie die Datenübernahme aus vorherigen Abgaben. Legen Sie für jede betroffene Person einen eigenen Hauptvordruck und die notwendigen Anlagen an und befüllen diese. Dies ist einfacher als nach einer Datenübernahme die Daten zu bereinigen.

          Zitat von Jule383;2670https://forum.elster.de/anwenderforum/newreply.php?do=newreply&p=26704949
          Wie komme ich an ElsterFormular und kann ich damit dann noch die Daten der Arbeitgeber abrufen? Oder nutze ich das eigentlich schon? Bis letztes Jahr war es so einfach, da kam ich mit dem Programm gut klar.
          Sie befinden sich in Mein ELSTER und bleiben bitte dabei. Wenn Sie für den Belegabruf zugelassen sind funktioniert dies auch weiterhin. Achten Sie jedoch darauf, dass die abgerufenen Bescheinigungen auch der richtigen Steuererklärung zugeordnet werden.

          Zitat von Jule383;2670https://forum.elster.de/anwenderforum/newreply.php?do=newreply&p=26704949
          Ich war extra auf dem Finanzamt um mich beraten zu lassen aber die konnten oder wollten mir keine Erklärungen dazu geben. Auch den Hinweis, dass es meine alte Steuernummer war, die ich jetzt weiter benutzen möchte und für meinen Mann eine neue wollte, wurde mir beantwortet mit: Tragen Sie bei beiden die alte Nummer ein, dann prüfen das die Kollegen, die es bearbeiten.
          Sie geben für jede Person wie oben beschrieben eine eigen Steuererklärung ab nur mit den jeweiligen Daten der Person. Bei der Steuernummer wählen Sie in beiden Steuererklärungen die Wahlmöglichkeit ich habe keine Steuernummer und beantrage eine Steuernummer aus. Sie und die 2. Person erhalten dann mit dem Steuerbescheid eine neue Steuernummer mitgeteilt, die Sie dann bei künftigen Abgaben gleich verwenden können.

          Hier noch ein allgemeiner Link:

          https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....ung%20kurz.pdf
          Zuletzt geändert von ; 08.07.2019, 00:12.

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            #6
            AW: Keine getrennte Veranlagung nach Trennung im Elster Formular möglich

            Hast Du vielleicht die Steuernummer aus einem Profil übernommen? Du solltest neue Profile anlegen, wenn Erklärungen jeweils nur für einen der Ehegatten angelegt werden.

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