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Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

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    #16
    AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

    Er hat mir das Geld aber tatsächlich erst im Folgejahr 2019 überwiesen, aber das weiß ja das FA nicht, oder?
    Das weiß das Finanzamt zwar nicht, aber wenn es von deinem Bruder einen Nachweis haben möchte, dass er dir tatsächlich die Hälfte weitergeleitet hat, kommt das natürlich heraus.

    Im Übrigen erneut der Hinweis: Da Lohnsteuer einbehalten wurde, darf der Versorgungsbezug nicht in Zeile 21 der Anlage N erklärt werden!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das weiß das Finanzamt zwar nicht, aber wenn es von deinem Bruder einen Nachweis haben möchte, dass er dir tatsächlich die Hälfte weitergeleitet hat, kommt das natürlich heraus.
      Verstehe ich, aber ich kann ja quittieren, dass er mir den Betrag in Bar gegeben hat, oder?

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        #18
        AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

        Zitat von 112Not Beitrag anzeigen
        Verstehe ich, aber ich kann ja quittieren, dass er mir den Betrag in Bar gegeben hat, oder?
        Wir machen hier keine Beratung. Natürlich ist es erklärungstechnisch einfacher, so etwas im gleichen Jahr, also 2018 abzuwickeln.

        Möglicherweise ist das dem Finanzamt auch lieber, als die Erklärung der weitergeleiteten Hälfte als negative Einkünfte durch deinen Bruder im Jahr 2019.

        Zum Thema Lohnsteuerbescheinigung noch ein Hinweis: Falls dein Bruder bei Mein ELSTER registriert und für den Belegabruf freigeschaltet ist, kann er

        selbst überprüfen, ob eine Lohnsteuerbescheinigung für ihn übermittelt übermittelt wurde. Gleiches gilt auch für dich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #19
          AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Falls dein Bruder bei Mein ELSTER registriert und für den Belegabruf freigeschaltet ist, kann er

          selbst überprüfen, ob eine Lohnsteuerbescheinigung für ihn übermittelt übermittelt wurde. Gleiches gilt auch für dich.
          Das ist ein toller Tipp, werde ihn heute abend fragen!!! Danke!

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            #20
            AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

            Noch ein Hinweis: Die Feststellungserklärung wegen der Kapitalerträge ist auch nur dann zwingend, wenn einer von euch kirchensteuerpflichtig ist!

            Die inländische Bank hat ja die Kapitalertragsteuer und den Soli bereits einbehalten und abgeführt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

              Ist das wirklich so??? KeSt und Soli wurden abgeführt, da der Pauschbetrag für Kapitaleinkünfte meiner Mutter bereits ausgeschöpft war. Aber müssen solche Kapitalerträge nicht trotzdem angegeben werden (ich gehöre keiner Kirche an, muß aber meine eigenen Kapitalerträge ja trotzdem in meiner Anlage KAP erklären, oder?

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                #22
                AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

                Die Anlage KAP muss bei inländischen Kapitalerträgen, die grundsätzlich dem Steuerabzug unterlegen haben, nur ganz selten eingereicht werden.

                Beispiele sind eine nicht passende Verteilung des Sparerpauschbetrags auf verschiedene Banken oder sehr geringe sonstige Einkünfte, die dazu führen,

                dass der persönliche Grenzsteuersatz unter 25% liegt und deshalb die Günstigerprüfung Sinn macht oder eben die Nichtabführung von Kirchensteuern.

                https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

                Eine Erbengemeinschaft hat im Übrigen selbst keinen Sparerpauschbetrag, auch nicht den der Erblasserin!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

                  Hallo Charlie,

                  Deine Infos sind wirklich extrem hilfreich und sparen mir eine Menge Arbeit! Kirchensteuer wurde von der Finanzkasse auf den Versorgungsbezug übrigens auch schon einbehalten. Wenn ich die Kapitalerträge für die Erbengemeinschaft nicht zwingend angeben muß, brauche ich auch die Feststellungserklärung gar nicht anlegen -super! Dann bleibt nur noch dieser eine an die Erben ausgezahlte Versorgungsbezug, den wir mit Hilfe der Lohnsteuerbescheinigung dazu jeder hälftig mit dazugehörigen, hälftigen Steuerabgaben in den Anlagen N aufführen.

                  Super, vielen herzlichen Dank für Deine große Geduld und Deine Mühe!!!

                  Ich habe genau zu dem Thema Einnahmen für eine Erbengemeinschaft noch eine weitere Frage zu ELSTER Online:

                  Ich bin in einer weiteren Erbengemeinschaft mit Pachteinnahmen aus Landwirtschaft. Feststellungsbescheid ect. liegen vor und seit Jahren macht ein Verwandter die Steuererklärungen. Nun kann seit 2018 diese Steuererklärung aber nur noch über ELSTER online eingereicht werden, womit er aus Altersgründen überfordert ist. Er war jetzt mit zwei Versuchen, sich ELSTER online einzurichten gescheitert (wohnt leider 500 km entfernt). Ich will das Einreichen jetzt übernehmen.

                  Es gibt ja jetzt zwei Möglichkeiten

                  1. Bei seinem Finanzamt bleiben und unter der dortigen Steuernummer (dann 3.Versuch!) ELSTER online einrichten (was ich dann ja verwenden könnte)
                  2. Zu meinem Finanzamt wechseln und mit meinem ELSTER arbeiten (oder müsste ich für die Erbengemeinschaft einen eigenen ELSTER-Online-Zugang einrichten?)

                  Wäre es sehr aufwendig, mit dieser Steuererklärung zu meinem Finanzamt zu wechseln und wie kann ich das praktisch bewerkstelligen???

                  Wäre toll, wenn jemand mir da weiterhelfen könnte!

                  Vielen Dank und lieben Gruß von Charlotte

                  (PS. an den Admin: wenn ich für diese Frage besser einen eigenen Thread aufmachen sollte, bitte abtrennen !)

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                    #24
                    AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

                    du kannst drittens auch bei seinem FA bleiben und mit deinem Elster arbeiten. Ist vielleicht am Einfachsten.

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                      #25
                      AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

                      Hallo 112Not,

                      du hast doch jetzt einen eigenen Account, darüber kannst du doch alles abwickeln.
                      Du trägst die passende Steuernummer ein und los geht es.

                      Tschüß

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                        #26
                        AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

                        Mensch Leute, das sind ja gute Nachrichten! Endlich mal was, das einfach ist mit ELSTER!

                        Vielen Dank für die schnellen Antworten, ohne Eure gute Beratung wäre ich echt aufgeschmissen! Toll, daß hier Leute sind, die selbstlos ihre Zeit und Nerven dafür opfern, überforderten Anwendern wie mir so gut zu helfen! DAAAAANKE!

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                          #27
                          AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

                          Wenn ich die Kapitalerträge für die Erbengemeinschaft nicht zwingend angeben muß, brauche ich auch die Feststellungserklärung gar nicht anlegen -super!
                          Das solltest du natürlich mit deinem Bruder absprechen. Möglicherweise ist es für ihn von Bedeutung, dass die Kapitalerträge der Erbengemeinschaft erklärt werden.

                          Die weitere Frage zu der Erklärung für die andere Erbengemeinschaft ist ja schon beantwortet worden. Über dein Konto bei Mein ELSTER kannst du jede Art von Steuererklärung an jedes

                          Finanzamt in Deutschland übermitteln, dafür reicht die Steuernummer. Als Mitglied der Erbengemeinschaft trägst du dich auf Seite 4 des Hauptvordrucks als neue Empfangsbevollmächtigte ein.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

                            Hallo Charlie und die anderen Foraner!

                            Dank eurer Tipps habe ich es geschafft, für meine zweite Erbengemeinschaft die Vordrucke in meinem ELSTER einzurichten. Dazu tauchen aber leider schon wieder Unklarheiten auf, und zwar, welche Vordrucke ich verwenden muss.

                            Der Klarheit halber, es handelt sich jetzt nicht mehr um die in der Ausgangsfrage besprochene Erbengemeinschaft mit meinem Bruder mit dem Versorgungsbezug. Die jetzt besprochene Erbengemeinschaft (ich nenne sie EG B) ist mit zwei Verwandten, von denen einer bisher die Steuererklärung in Papierform machte.

                            Die EG B besitzt landwirtschaftliche Grundstücke, die so marginale Pachterträge (<250 €) abwerfen, dass unsere Werbungskosten sie weit übersteigen.

                            Die Vordrucke "Hauptvordruck ESt 1 B, FB und FE-1 (hier Eintrag bei Vermietung und Verpachtung) habe ich erfolgreich angelegt und sie sind bei der Prüfung fehlerlos. Nun frage ich mich aber, ob ich noch eine Anlage V dazu machen muss, weil das FA ja gar nicht weiß, um welche Grundstücke es sich handelt und wie sich Einnahmen und Werbungskosten eigentlich zusammensetzen?

                            Vielen Dank für eure nochmalige Unterstützung!

                            Charlotte

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                              #29
                              AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

                              Genauso ist es. Die Anlage V ist Bestanteil der Feststellungserklärung und muss entsprechend ausgefüllt werden.

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                                #30
                                AW: Erbengemeinschaft: einheitliche und gesonderte Feststellung, Versorgungsbezüge

                                Wenn es sich nicht um einen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb handelt, wovon ich aufgrund der geringen Pachterträge jetzt mal ausgehe,

                                sind diese Einkünfte in der Anlage V schnell erklärt. Dazu muss nämlich nur die Zeile 32 ausgefüllt werden. Dort sind die Einkünfte zu erklären,

                                also die Pachteinnahmen abzüglich der Grundsteuer A. Weitere Werbungskosten fallen mir persönlich bei Landpachtverträgen jetzt nicht ein.

                                Andere Einträge darfst du in der Anlage V nicht machen, sonst gibt es nur Fehlermeldungen.

                                Die Einkünfte müssen manuell außerdem in die FE 1 eingetragen werden, aber das hast du ja schon erledigt.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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