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Einheitliche Gewinnfeststellung für Kapitalerträge

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    Einheitliche Gewinnfeststellung für Kapitalerträge

    Für eine Erbengemeinschaft, die bis zur Verteilung der Erbschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen hat, muss ich meines Erachtens eine einheitliche und gesonderte Feststellung einreichen. In den Anlagen FB und FE1 geht es aber immer nur um Einkünfte aus Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, selbständige Tätigkeit und V+V.
    Wo und wie erkläre ich denn die zugeflossenen Kapitalerträge?
    Gruß
    Bolletax

    #2
    AW: Einheitliche Gewinnfeststellung für Kapitalerträge

    Die Anlage FE 1 wirst du nicht brauchen, wenn es nur um Kapitalerträge geht.

    Du benötigst die Anlage FE-KAP 1, eventuell auch noch FE-KAP 2 und / oder FE-KAP-INV.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Einheitliche Gewinnfeststellung für Kapitalerträge

      Vielen Dank, Charlie24!
      Dank Deines Hinweises habe ich das Elsterformular
      Anleitung zur gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung 2018
      gefunden, das ich erst einmal in Ruhe durcharbeiten muss.

      Von Anlage KAP 1 hatte ich bisher noch nie etwas gehört.

      MfG
      Bolletax

      Kommentar


        #4
        AW: Einheitliche Gewinnfeststellung für Kapitalerträge

        Zur Klarstellung: Das Elsterformular hast Du garantiert nicht gefunden. Elsterformular ist eine Windows-Software, die Feststellungserklärungen gar nicht anbietet, während Du Dich in Mein Elster bewegst.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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