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Entfernungspauschale bei mehrtägiger Tätigkeit

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    Entfernungspauschale bei mehrtägiger Tätigkeit

    Hallo,

    ich versuche gerade für meine Einkommensteuererklärung 2018 die Entfernungspauschale abzusetzen.
    Besonders bei mir ist, dass ich als persönlicher Assistent in einer 24 h Betreuung immer 3 Tage am Stück arbeite.
    Dafür reise ich 2 mal im Monat mehrere hundert Kilometer an und ab.

    Die übliche Berechnung bei Elster für die Entfernungspauschale (ein Arbeitstag=eine an- und abfahrt) passt also nicht.

    Wie kann ich meine Anfahrtskilometer also am besten angeben?
    Ich habe die Zugtickets nicht gesammelt, würde also auf die Pauschal-Berechnung zurückgreifen.

    Danke im Voraus.

    #2
    AW: Entfernungspauschale bei mehrtägiger Tätigkeit

    Um die Frage halbwegs richtig beantworten zu können:

    Ist das deine Haupttätigkeit oder was ist unter persönlicher Assistent in einer 24 h Betreuung zu verstehen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Entfernungspauschale bei mehrtägiger Tätigkeit

      Das ist meine Haupttätigkeit.
      Ich pflege einen Behinderten der 24h Assistenz braucht.

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        #4
        AW: Entfernungspauschale bei mehrtägiger Tätigkeit

        Zitat von ABufe Beitrag anzeigen

        Die übliche Berechnung bei Elster für die Entfernungspauschale (ein Arbeitstag=eine an- und abfahrt)passt also nicht.
        Diese Aussage ist nicht ganz korrekt. In Zeile 30 der Anlage N wird konkret gefragt ... aufgesucht an ... Tagen....

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          #5
          AW: Entfernungspauschale bei mehrtägiger Tätigkeit

          Würde es also reichen wenn ich die An/Abreisetage je als einen Tag zusammen ziehe.

          Nach dieser Logik müsste ich es also so eintragen können:
          Wenn ich Montag angereist bin und Donnerstag abgefahren bin habe ich meinen Arbeitsplatz einen Tag aufgesucht.
          Diese müsste ich nur noch für's Jahr addieren..

          Passt das so?

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            #6
            AW: Entfernungspauschale bei mehrtägiger Tätigkeit

            Zitat von ABufe Beitrag anzeigen
            Wenn ich Montag angereist bin und Donnerstag abgefahren bin habe ich meinen Arbeitsplatz einen Tag aufgesucht.
            Diese müsste ich nur noch für's Jahr addieren..

            Passt das so?
            Das sehe ich vom Grundsatz her auch so.

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