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KfZ-Kosten pauschaliert eintragen / EÜR

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    KfZ-Kosten pauschaliert eintragen / EÜR

    Hallo zusammen,
    noch eine Frage zu den KfZ-Kosten. Ich möchte gern 208 Tage à 2,5 km einfach à 0,30 EUR ansetzen. Das sind 195 EUR. Wenn ich das in Zeile 62 der EÜR eintrage, kommt die Meldung:


    Fehler innerhalb der Seite
    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:
    Der Korrekturbetrag zu den Kfz-Kosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte kann nicht ohne Angabe von tatsächlichen beziehungsweise pauschalierten Kfz-Kosten vorliegen.
    Leasingkosten
    Steuern, Versicherungen und Maut
    Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen (zum Beispiel Reparaturen, Wartungen, Treibstoff, Kosten für Flugstrecken, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)
    Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)
    Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich)

    Was muss ich denn nun tun? Muss da irgendwo noch was eingetragen werden?

    Danke schon mal,
    Frau M

    #2
    AW: KfZ-Kosten pauschaliert eintragen / EÜR

    Tragen Sie den Wert in Zeile 61 ein.

    Die Eingabehilfe zu Elsterformular sagt dazu folgendes:

    Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können entweder pauschal mit 0,30 € je km oder mit den anteiligen, tatsächlich entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Dagegen sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte in Höhe der Entfernungspauschale in Zeile 63 einzutragen.

    Ein Eintrag in Zeile 62 ist für eine Art Vergleichsberechnung erforderlich, der auch den Eintrag von weiteren Kfz-Kosten in anderen Zeilen bedingt. Gerade dies wollen Sie jedoch nicht sondern nur den Pauschalbetrag.
    Zuletzt geändert von ; 10.07.2019, 07:07.

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      #3
      AW: KfZ-Kosten pauschaliert eintragen / EÜR

      Und wo kann ich nun was eintragen? In eine andere Zeile etwas Pauschales?

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        #4
        AW: KfZ-Kosten pauschaliert eintragen / EÜR

        Hallo FrauMayer,

        wie @korsika schrieb -> Eintrag in Zeile 61 wenn du die Pauschale willst oder in Zeile 63 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte mit Entfernungspauschale, also einfache Entfernung.

        Tschüß

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          #5
          AW: KfZ-Kosten pauschaliert eintragen / EÜR

          Wenn dein PKW nicht zum Betriebsvermögen gehört, also zu deinem Privatvermögen rechnet, dann kannst du in die Zeile 61 die gesamten betrieblich gefahrenen Kilometer x 0,30 € (Hin- und Rückweg) erklären.

          In Zeile 62 kommt dann der Anteil, der davon auf Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte entfällt. Wenn es sonst keine betrieblichen Fahrten gab, wäre der Betrag identisch.

          In Zeile 63 darfst du dann die Entfernungspauschale für die Fahrten Wohnung - Betriebsstätte geltend machen. Die Entfernung ist hierbei auf volle Kilometer nach unten zu runden: 2 x 208 x 0,30 = 125

          Der Betrag aus Zeile 61 (Nutzungseinlage) muss außerdem in der Zeile 92 erscheinen. Die Einlagen dort müssen deshalb mindestens in gleicher Höhe erklärt werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: KfZ-Kosten pauschaliert eintragen / EÜR

            Super, dankeschön!

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