Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Stipendium

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Stipendium

    Wo trage ich die Unterhaltsleistungen eines Stipendiums ein?

    #2
    AW: Stipendium

    Das hängt grundsätzlich von der Frage ab, ob es sich um ein steuerpflichtiges oder steuerfreies Stipendium handelt? Ist dies geklärt?

    Inf:

    https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/741772/

    Kommentar


      #3
      AW: Stipendium

      [QUOTE=korsika;267661]Das hängt grundsätzlich von der Frage ab, ob es sich um ein steuerpflichtiges oder steuerfreies Stipendium handelt? Ist dies geklärt?

      danke für die schnelle Rückmeldung - Es ist ein STEUERFREIES Stipendium

      Kommentar


        #4
        AW: Stipendium

        Ein steuerfreies Stipendium gehört grundsätzlich nicht in die Steuererklärung. Ausnahme: Der Stipendiat ist Empfänger von Unterhalt.

        Dann muss das Stipendium bei den sonstigen Bezügen der unterhaltenen Person angegeben werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X