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Die erste eigene Steuererklärung. Fragen über Fragen

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    Die erste eigene Steuererklärung. Fragen über Fragen

    Hallo zusammen,

    dieses Jahr wollen/müssen wir das erste Mal unsere EST selbst machen. Wir tun uns echt schwer mit dem Ausfüllen und sind nun schon seit Wochen dran häppchenweise alles auszufüllen.
    Die Jahre zuvor waren wir beim Lohnsteuerhilfeverein. Da meine Frau (wir haben ein gemeinsames Kind und sind verheiratet) seit letztem Jahr als selbstständige MaryKay Beraterin nebenher Geld verdient, haben wir ein Kleingewerbe angemeldet und müssen nun also selbst ran. (Sie ist trotzdem noch Angestelte im öffentlichen Dienst, war aber das komplette Jahr 2018 in Elternezit.)

    Ich versuche die Fragen möglichst einfach und trotzdem genau zu stellen und erhofe mir Antworten :-)

    1. Wird das Elterngeld in Zeile 96 des Hauptvordrucks eingegeben?
    2. Ist der Anspruch auf Kindergeld = Dem Betrag des ausgezahlten Kindergeldes? Wenn nein, woher nehme ich den richtigen Betrag? (Anlage Kind, Zeile 6)
    3. Welche zusätzlichen Anlagen muss meine Frau mit ihrem Kleinunternehmen ausfüllen? Wir dachten an Anlage S und Anlage EÜR?
    4. Können wir Anlage S + EÜR zusammen mit unserer gemeinsamen Steuererklärung verschicken?
    5. Kann essein, dass wir eine gemeinsame Steuernummer (als Ehepaar) haben und meine Frau eine weitere eigene für ihr Unternhemen (welche wir dann in Anlage EÜR angeben)?
    6. Da meine Frau wie schon erwähnt ein Kleinunternehmen angemeldet hat, ist sie nun IHK Mitglied. Können wir die für 2018 bezahlten IHK Beiträge als Werbungskosten in Anlage N, zeile 40 meiner Frau angeben?

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Die erste eigene Steuererklärung. Fragen über Fragen

    Zitat von iltisannihilator Beitrag anzeigen
    Wird das Elterngeld in Zeile 96 des Hauptvordrucks eingegeben?
    Ja. Das steht doch dort auch so.

    Zitat von iltisannihilator Beitrag anzeigen
    Ist der Anspruch auf Kindergeld = Dem Betrag des ausgezahlten Kindergeldes?
    Du meinst ob der Anspruch mit der Auszahlung übereinstimmt? Das wird bei Euch wohl so sein. Ansonsten verweise ich auf die ausgiebige Ausfüllhilfe.

    Zitat von iltisannihilator Beitrag anzeigen
    Welche zusätzlichen Anlagen muss meine Frau mit ihrem Kleinunternehmen ausfüllen? Wir dachten an Anlage S und Anlage EÜR?
    Ich gehe davon aus dass die Tätigkeit nicht freiberuflich ist. Also statt Anlage S besser die Anlage G!

    Zitat von iltisannihilator Beitrag anzeigen
    Können wir Anlage S + EÜR zusammen mit unserer gemeinsamen Steuererklärung verschicken?
    Hast Du Dir denn die Software noch gar nicht angeschaut? Die Anlage G ist Bestandteil der Einkommensteuererklärung. Du musst sie dieser also hinzufügen. Die Einnahmeüberschussrechnung ist eine eigene Erklärung. Du kannst sie mit ElsterFormular - aber soweit ich weiß nicht mit Mein Elster - trotzdem über die Einkommensteuererklärung hinzufügen, musst sie aber natürlich extra versenden.

    Zitat von iltisannihilator Beitrag anzeigen
    Kann essein, dass wir eine gemeinsame Steuernummer (als Ehepaar) haben und meine Frau eine weitere eigene für ihr Unternhemen (welche wir dann in Anlage EÜR angeben)?
    Auf den Steuernummermitteilung des Finanzamts steht genau, für welche Steuerarten die Nummer jeweils gilt.

    Zitat von iltisannihilator Beitrag anzeigen
    Da meine Frau wie schon erwähnt ein Kleinunternehmen angemeldet hat, ist sie nun IHK Mitglied. Können wir die für 2018 bezahlten IHK Beiträge als Werbungskosten in Anlage N, zeile 40 meiner Frau angeben?
    Nein, natürlich nicht. Betriebsausgaben gehören in die Einnahmeüberschussrechnung.

    Kommentar


      #3
      AW: Die erste eigene Steuererklärung. Fragen über Fragen

      Du kannst sie mit ElsterFormular - aber soweit ich weiß nicht mit Mein Elster - trotzdem über die Einkommensteuererklärung hinzufügen.
      Hinzufügen ist wohl nicht ganz der richtige Begriff. Man kann bei ElsterFormular eine EÜR über Anlage EÜR hinzufügen aus der Einkommensteuererklärung heraus neu erstellen.

      Es gibt aber keine Verbindung zwischen beiden Erklärungen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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