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Krankenkassenbeiträge für volljährige Tochter

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    Krankenkassenbeiträge für volljährige Tochter

    Moin, moin,
    meine Tochter hat in 2018 eine zweite Berufsausbildung gemacht. In dieser Zeit haben wir ihr Unterhalt gezahlt und die Beiträge für die Krankenkasse übernommen.
    Darum habe ich eine Anlage Unterhalt erstellt. Dort habe ich die gezahlten Beiträge unter "In den Unterhaltsaufwendungen enthaltene übernommene Beiträge zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen für die unterstützte Person, die von der unterstützten Person als Versicherungsnehmer geschuldet und von mir getragen wurden" eingetragen.
    Verstehe ich das richtig, dass die gezahlten Beiträge zu den direkt an die Tochter überwiesenen Beträge addiert werden müssen?

    Nun verwirrt mich, dass das Thema bei der Anlage Vorsorgeaufwand erneut aufgegriffen wird: "7 - Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge"
    Müssen die Beiträge an beiden Orten eingetragen werden? Wenn nein, wo gehören sie hin?

    Nachtrag: sie ist 27 - also aus dem Kindergeld ist sie raus

    #2
    AW: Krankenkassenbeiträge für volljährige Tochter

    Die Eingabehilfe zu Elsterformalr sagt dazu im Bereich der Anlage U folgendes:

    Der Betrag von 9.000 Euro erhöht sich um die von der unterhaltsberechtigten Person als Versicherungsnehmer geschuldeten Beiträge zu einer Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung, die von Ihnen geleistet wurden. Soweit Sie als Versicherungsnehmer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die unterstützte Person geleistet haben, sind diese in den Zeilen 40 bis 45 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.
    Zuletzt geändert von ; 15.07.2019, 17:43.

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      #3
      AW: Krankenkassenbeiträge für volljährige Tochter

      Zitat von Theophilus Beitrag anzeigen
      Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge"
      Ist das so, dass Deine Tochter noch über Dich versichert ist?

      Kommentar


        #4
        AW: Krankenkassenbeiträge für volljährige Tochter

        Nein, ich zahle nur ihre Beiträge. Sie ist selbst versichert.

        - - - Aktualisiert - - -

        Ah, okay, ich verstehe. Unterhalt ist die richtige Adresse. Das andere nur, wenn sie über mich versichert wäre, korrekt?

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          #5
          AW: Krankenkassenbeiträge für volljährige Tochter

          Das andere nur, wenn sie über mich versichert wäre, korrekt?
          Korrekt, wobei das aber praktisch nur bei einer privaten Krankenversicherung vorkommt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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