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Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10

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    Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10

    Hallo,

    über die Suche hab ich nix auf die schnelle gefunden.

    Ich meiner Lohnsteuerbescheinigung sind unter anderem die Zeilen 10 - 13 ausgefüllt . ( Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn sowie dazu Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer)
    Wo trage ich das nun ein ?
    die Zeilen 11-13 hatte ich irgendwo mal gesehen , aber nicht Zeile 10.

    Früher hatte man das Formular einfach komplett, und die Software hat sich dann die Werte automatisch dahin kopiert, wo es richtig war.


    Mfg

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10

    Zitat von Magnus75 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    über die Suche hab ich nix auf die schnelle gefunden.

    Ich meiner Lohnsteuerbescheinigung sind unter anderem die Zeilen 10 - 13 ausgefüllt . ( Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn sowie dazu Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer)
    Wo trage ich das nun ein ?
    die Zeilen 11-13 hatte ich irgendwo mal gesehen , aber nicht Zeile 10.

    Früher hatte man das Formular einfach komplett, und die Software hat sich dann die Werte automatisch dahin kopiert, wo es richtig war.


    Mfg
    Hallo,

    Anlage N
    Abschnitt 3 Versorgungsbezüge Zeile 17

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10

      Und die Steuerabzüge unter den Nummern 11 bis 13 gehören dann in die Zeilen 19 und 20 im gleichen Abschnitt der Anlage N.

      Bei ElsterFormular gibt es immer noch eine vollständige Lohnsteuerbescheinigung, in Mein ELSTER ist man noch nicht soweit.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10

        Vielen Dank, hab es so eingetragen.

        Mfg

        P.S. Will das Finanzamt keine Belege ( Lohnsteuerbescheinigungen, Steuerbescheinigung der Banken... ) mehr haben oder muss ich die trotzdem noch per Post abgeben ?

        edit:

        gelesen in dem Ausdruck : Belege werden nicht nachgereicht, also nur aufheben ? Wie lange ? bis zum Erhalt des Bescheides oder länger ?
        Zuletzt geändert von Magnus75; 16.07.2019, 16:12.

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          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10

          Zitat von Magnus75 Beitrag anzeigen

          P.S. Will das Finanzamt keine Belege ( Lohnsteuerbescheinigungen, Steuerbescheinigung der Banken... ) mehr haben oder muss ich die trotzdem noch per Post abgeben ?
          Grundsätzlich nicht mehr. Bei Bedarf werden sie angefordert.

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            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10

            Zitat von Magnus75 Beitrag anzeigen
            gelesen in dem Ausdruck : Belege werden nicht nachgereicht, also nur aufheben ? Wie lange ? bis zum Erhalt des Bescheides oder länger ?
            Hallo Magnus75,

            bis zum Erhalt des Steuerbescheides schon, wenn es um geltend gemachte Aufwendungen für Handwerkerleistungen geht, dann steht ja auf den Rechnungen drauf mindestens zwei Jahre aufzuheben.

            Tschüß

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              #7
              AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10

              Die Lohnsteuerbescheinigung definitiv nicht mitschicken, denn die Daten hat der Arbeitgeber dem FA schon elektronisch übermittelt.

              Und alles andere, wie schon gesagt wurde, aufheben und nur auf Anforderung einsenden.

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                #8
                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10



                Hallo,

                Anlage N
                Abschnitt 3 Versorgungsbezüge Zeile 17

                Gruß FIGUL
                und wo trage ich die Zeilen 11 und 12

                Kommentar


                  #9
                  und wo trage ich die Zeilen 11 und 12
                  Steht doch im Beitrag #3:

                  Und die Steuerabzüge unter den Nummern 11 bis 13 gehören dann in die Zeilen 19 und 20 im gleichen Abschnitt der Anlage N.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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