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Anlage S Kleinunternehmer nebenberuflich

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    Anlage S Kleinunternehmer nebenberuflich

    Hallo,

    ich bin Beamtin im Ruhestand und mache Lektoratsarbeiten, für ca. 8000 Euro im Jahr, also als Kleinunternehmerin. Das Finanzamt führt mich als freie Schriftstellerin.

    In der Anlage S habe ich den Gewinn bisher ganz vorn in Zeile 4 angegeben. So hat es ein Steuerberater das erste Mal für mich gemacht.

    Jetzt sehe ich, dass es weiter hinten unter "Sonstiges" einen Posten gibt, "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit" (Zeile 44). Wäre diese Zeile eher passend für mich? Ich arbeite hauptberuflich nicht, sondern habe die Pension.

    Ich überlege das mit haupt- und nebenberuflich auch, weil ich die Betriebskostenpauschale von 614 Euro ansetzen wollte. Die gilt für Menschen mit nebenberuflicher schriftstellerischer Tätigkeit , wenn ich das richtig verstanden habe.

    Hat jemand hier Erfahrung? Danke im Voraus!

    #2
    AW: Anlage S Kleinunternehmer nebenberuflich

    Leider verrätst Du nicht welche Software Du verwendest. Der Eingabehilfe von ElsterFormular und wahrscheinlich auch Mein Elster kann man zu Zeile 44 folgendes entnehmen:

    Hier sind die vom Gesamtbetrag als steuerfrei behandelten Aufwandsentschädigungen / Einnahmen anzugeben, die Sie als Selbständiger

    - aus öffentlichen Kassen,
    - als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit,
    - für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit,
    - für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen,
    - von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Organisation

    erhalten haben.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage S Kleinunternehmer nebenberuflich

      Jetzt sehe ich, dass es weiter hinten unter "Sonstiges" einen Posten gibt, "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit" (Zeile 44). Wäre diese Zeile eher passend für mich? Ich arbeite hauptberuflich nicht, sondern habe die Pension.

      Ich überlege das mit haupt- und nebenberuflich auch, weil ich die Betriebskostenpauschale von 614 Euro ansetzen wollte. Die gilt für Menschen mit nebenberuflicher schriftstellerischer Tätigkeit , wenn ich das richtig verstanden habe.
      Wenn du deine Aufträge von Verlagen erhältst, ist die Zeile 44 der Anlage S nicht für dich gedacht. Da sind nebenberufliche Einkünfte zu erklären, die bis zu 2.400,00 € als steuerfrei nach § 3 Nr. 26 EStG behandelt werden dürfen.

      Du musst ohnehin eine EÜR ausfüllen. Dort gibt es eine Zeile 23, in der du deine Betriebsausgabenpauschale erklären kannst.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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