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Witwensplitting

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    Witwensplitting

    Hallo an alle, komme nicht weiter! Problem: Ehepartner in 2017 verstorben - in 2018 bringt mir ELSTER-Formular keine Berechnung obwohl alle möglichen Varianten (Zusammenveranlagung / EInzelveranlagung ) getestet wurde

    #2
    AW: Witwensplitting

    Hallo B-S-I,

    Du kannst natürlich nur noch eine Einzelveranlagung machen, trage beim Familienstand nur das Datum verwitwet seit ein.
    In Zeile 24 des Hauptvordruckes darf kein Eintrag stehen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Witwensplitting

      Du kannst natürlich nur noch eine Einzelveranlagung machen, ...
      Wobei man den Begriff besser gar nicht verwenden sollte, nachdem das Wahlrecht zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung nur für Ehegatten/Lebenspartner gilt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Witwensplitting

        Hallo,
        das ist wohl war, wobei entscheidend sein sollte, dass Zeile 24 nichts angekreuzt wird.

        Tschüß

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