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Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

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    Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

    Hallo ihr lieben,

    Ich bin Musiker: Konzertcellist. Mein Einkommen ist nur von Konzerten.
    Es ist meine erste Steuererklaerung und ich komme aus Spanien, deswegen brauche ich Hilfe

    Hier einige Fragen:

    1. Ist es richtig, dass ich die Ausgaben meines Berufes in "EUR" eintragen soll?

    Falls ja: 2. EUR Ausfuellung:
    - 2.1. Was soll ich beim "Rechtsform des Betriebes" ausfuellen? "Eingehoeriger der freien Berufe"?
    - 2.2. Was soll ich in Betriebseinnahmen ausfullen? Mein Einkommt ist nur von Konzerten und viele sind nicht steuerpflichtig weil ich noch Student bin.

    3. Als Selbstandig kann ich Werbungkosten in Anlage N ausfuellen?

    Danke schoen!

    Mit freundlichen Gruessen,
    Roger
    www.rogermorelloros.com/de/
    Zuletzt geändert von Roger93; 20.07.2019, 02:39.

    #2
    AW: Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

    Zitat von Roger93 Beitrag anzeigen
    Hallo ihr lieben,

    Ich bin Musiker: Konzertcellist. Mein Einkommen ist nur von Konzerten.
    Es ist meine erste Steuererklaerung und ich komme aus Spanien, deswegen brauche ich Hilfe

    Hier einige Fragen:

    1. Ist es richtig, dass ich die Ausgaben meines Berufes in EÜR eintragen soll?
    Ja.

    Zitat von Roger93 Beitrag anzeigen
    Falls ja: 2. EÜR Ausfuellung:
    - 2.1. Was soll ich beim Rechtsform des Betriebes ausfuellen? Eingehoeriger der freien Berufe?
    Ja und Ihren Beruf Musiker angeben.

    - 2.2. Was soll ich in Betriebseinnahmen ausfullen? Mein Einkommt ist nur von Konzerten und viele sind nicht steuerpflichtig weil ich noch Student bin.
    Wie kann das sein? Sie tragen in der EÜR die Gesamtsumme der Einnahmen aus den Konzerten ein.

    3. Als Selbstandig kann ich Werbungkosten in Anlage N ausfuellen?
    In der Anlage EÜR tragen Sie nicht nur die Einnahmen aus der Tätigkeit als Musiker sondern auch die damit zusammenhängenden Ausgaben ein und ermitteltn das steuerliche Ergebnis aus der Tätigkeit als Musiker.
    Die Anlage EÜR wird eigenständig an das Finanzamt elektronisch übermittelt. Danebern müssen Sie noch die Einkommensteuererklärung mit den entsprechenden Anlagen - in die auch das in der EÜR ermittelte Ergebnis einzutragen ist - übermitteln.

    Die Anlage N Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit ist für Arbeitnehmer gedacht.
    Zuletzt geändert von ; 20.07.2019, 07:53.

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      #3
      AW: Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

      Zitat von korsika Beitrag anzeigen
      Ja.



      Ja und Ihren Beruf Musiker angeben.



      Wie kann das sein? Sie tragen in der EÜR die Gesamtsumme der Einnahmen aus den Konzerten ein.



      In der Anlage EÜR tragen Sie nicht nur die Einnahmen aus der Tätigkeit als Musiker sondern auch die damit zusammenhängenden Ausgaben ein und ermitteltn das steuerliche Ergebnis aus der Tätigkeit als Musiker.
      Die Anlage EÜR wird eigenständig an das Finanzamt elektronisch übermittelt. Danebern müssen Sie noch die Einkommensteuererklärung mit den entsprechenden Anlagen - in die auch das in der EÜR ermittelte Ergebnis einzutragen ist - übermitteln.

      Die Anlage N Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit ist für Arbeitnehmer gedacht.


      Vielen Dank für Ihre Antwort korsika!!


      Noch einige Fragen:
      - 4. Als Musiker der Konzerten spielt, bin ich Unternehmer?
      Falls ja:
      - 5. Im "Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" soll ich die gesamtsumme der Einnahmen aus den Konzerten eintragen, oder?
      - 6.Im "Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" gibt 2 Optionen: 1-Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG) und 2- davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG (weiter ab Zeile 17). Ich soll die erste für die Konzerte benutzen, richtig? Ich weiss nicht, ob die 2. für mich ist.

      - 7. Ich habe Stipendien bekommen. Obwohl die steuerfrei sind, soll ich die irgendwo eintragen? Wenn ja, genau wo?

      - 8. Soll ich Krankenversicherung in "Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge)" oder in "Ausgaben für eigenes Personal (zum Beispiel Gehälter, Löhne und Versicherungsbeiträge)" eintragen?

      - 9. "Fortbildungskosten (ohne Reisekosten)": Kann ich die Übernachtung dazu eintragen? Kann ich diese Reisekosten irgendwoanders eintragen?

      - 10. Gibt viele Ausgaben die ich nicht weiss wo kann ich die eintragen: Fachliteratur (Bücher, CD, Zeitschriften...), Diverses Material (Noten, Cello-Saiten, Notenständer...), Instandhaltungskosten (Bogenbezug, Cello Reparatur...), Arbeistmittel (Kopierkosten, Druckerpatronen, Papier...).


      Danke schön

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        #4
        AW: Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

        Wie kennen die Höhe deiner Gagen für ein gesamtes Jahr nicht und wir wissen auch nicht, wer der Träger des Orchesters oder Ensembles ist,

        mit dem du auftrittst. Deshalb können wir zum Thema Kleinunternehmer auch nichts sagen.

        Reisekosten gehören in den Zeilen 40, 54 und 60 der EÜR erklärt.

        Dein Krankenversicherungsbeiträge gehören nicht in die EÜR, sondern in die Anlage Vorsorgeaufwand zur Einkommensteuererklärung.

        Steuerfreie Stipendien gehören nicht in die Steuererklärung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

          Zitat von Roger93 Beitrag anzeigen
          Als Musiker der Konzerten spielt, bin ich Unternehmer?
          Zitat von § 2 Umsatzsteuergesetz Beitrag anzeigen
          Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt
          http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html

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            #6
            AW: Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wie kennen die Höhe deiner Gagen für ein gesamtes Jahr nicht und wir wissen auch nicht, wer der Träger des Orchesters oder Ensembles ist,

            mit dem du auftrittst. Deshalb können wir zum Thema Kleinunternehmer auch nichts sagen.

            Reisekosten gehören in den Zeilen 40, 54 und 60 der EÜR erklärt.

            Dein Krankenversicherungsbeiträge gehören nicht in die EÜR, sondern in die Anlage Vorsorgeaufwand zur Einkommensteuererklärung.

            Steuerfreie Stipendien gehören nicht in die Steuererklärung.

            Vielen Dank für Ihre Antwort Charlie24!

            Ich spiele in keinem Orchester oder Ensemble mit Träger. Die Konzerten sind alle als Solist oder Kammermusik mit einigen Partner (niemand ist Träger und jeder bekommt sein eigenes Honorar).
            Die Höhe von 2017: 6000€ und von 2018: 10100€

            Die Anlage "Vorsorgeaufwand" ist die Anlage N und ist nicht für Selbständiger, oder? Kann ich trotzdem diese Anlage benutzen?

            Danke!

            - - - Aktualisiert - - -

            Alles klar, Danke schön!

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              #7
              AW: Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

              Zitat von Roger93 Beitrag anzeigen
              Die Anlage "Vorsorgeaufwand" ist die Anlage N
              Nein! Die Anlage Vorsorgeaufwand ist die Anlage Vorsorgeaufwand. Die Anlage N ist die Anlage N.

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                #8
                AW: Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

                Die Höhe von 2017: 6000€ und von 2018: 10100€
                Dann passt die Zeile 11 der EÜR schon, in die Zeile 12 ist nichts einzutragen.

                Du musst auf eventuellen Honorarrechnungen angeben, dass gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Nein! Die Anlage Vorsorgeaufwand ist die Anlage Vorsorgeaufwand. Die Anlage N ist die Anlage N.
                  Oh ja stimmt! Habe ich schon gefunden, Danke

                  Wo kann ich die Ausgabe von der Versicherung meines Instruments eintragen? Vielleicht hier?: EÜR Zeile 44 "Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge)"
                  Zuletzt geändert von Roger93; 20.07.2019, 17:43.

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                    #10
                    AW: Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

                    Noch ein Paar Fragen bitte:

                    11. Gibt viele Ausgaben die ich nicht weiss wo ich die eintragen kann:
                    - Fachliteratur (Bücher, CD, Zeitschriften...)
                    - Diverses Material (Noten, Cello-Saiten, Notenständer...)
                    - Instandhaltungskosten (Bogenbezug, Cello Reparatur...)
                    - Arbeistmittel (Kopierkosten, Druckerpatronen, Papier...)
                    - Ausgabe von der Versicherung meines Instruments. Vielleicht hier?: EÜR, Zeile 44: "Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge)"

                    12. Anlage AUS - Steuerpflichtige ausländische Einkünfte: Ich habe Konzerte in Spanien (wo ich Steuern für jedes Konzert bezahlen musste), Irland und Niederlande. Die Frage ist welche Zeile soll ich ausfüllen. Ich würde einfach die 5., 7. und 12. sagen. Wäre es richtig?
                    Zuletzt geändert von Roger93; 20.07.2019, 18:55.

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                      #11
                      AW: Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

                      Für Fachliteratur zur Fortbildung passt die Zeile 41, für die Instrumentenversicherung die Zeile 44 der EÜR.

                      Alle Betriebsausgaben, die nicht speziell in eine der Zeilen 23 bis 50 bzw. 52 bis 63 gehören, erklärst du in der Zeile 51 der EÜR.

                      Die AfA für dein Cello musst du im Anlagenverzeichnis (Teil 2) erfassen, die lässt sich nicht direkt eintragen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Für Fachliteratur zur Fortbildung passt die Zeile 41, für die Instrumentenversicherung die Zeile 44 der EÜR.

                        Alle Betriebsausgaben, die nicht speziell in eine der Zeilen 23 bis 50 bzw. 52 bis 63 gehören, erklärst du in der Zeile 51 der EÜR.

                        Die AfA für dein Cello musst du im Anlagenverzeichnis (Teil 2) erfassen, die lässt sich nicht direkt eintragen.
                        Alles klar, herzlichen Dank für alle Antworten!!
                        Zuletzt geändert von Roger93; 20.07.2019, 19:35.

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                          #13
                          AW: Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

                          Mehr Fragen:

                          12. Anlage AUS - Steuerpflichtige ausländische Einkünfte: Ich habe Konzerte in Spanien (wo ich Steuern für jedes Konzert bezahlen musste), Irland und Niederlande. Die Frage ist welche Zeile soll ich ausfüllen. Ich würde einfach die 5., 7. und 12. sagen. Wäre es richtig?

                          13. Soll ich der Gewinn von Auslage S mit ausländischen Einkünfte eintragen oder nicht? Einfach in der Auslage EÜR wie die Ausgaben von Inland?

                          14. Wo kann ich die Ausgaben von ausländische Einkünfte (Übernachtung, Reisen, Verpflechtung) eintragen? Einfach in der Auslage EÜR wie die Ausgaben von Inland?

                          15. Kann ich als Künstler eine Videokamera und ein Computer abziehen? Falls ja, in welcher Zeile?


                          Danke schön!!
                          Zuletzt geändert von Roger93; 20.07.2019, 20:14.

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                            #14
                            AW: Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

                            Du brauchst einen Steuerberater!

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                              #15
                              AW: Fragen: Ich bin Selbstandig - Musiker (Konzercellist)

                              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                              Du brauchst einen Steuerberater!
                              Wahrscheinlich ja :P, aber wenn ich diese letzte Fragen lösen kann, dann brauche ich dieses Jahr kein.

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