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newbie als Vers.fachfrau: Wo gebe ich die Provision ein (in EUR)?

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    newbie als Vers.fachfrau: Wo gebe ich die Provision ein (in EUR)?

    Hallo liebe Experten. Darf ich kurz um eure Hilfe bitten?
    Ich bin im dritten Jahr Versicherungsagentin (Ausschließlich für ein Unternehmen) Für 2016 und 17 habe ich meine sehr übersichtlichen Einnahmen im Feld Kleinunternehmer eingegeben.
    Nun für 2018 kommt dies nicht mehr in Betracht. Habe nun gegooglet dass meine Abschlussvermittlungsprovisionen offensichtlich umsatzsteuerfrei sind.
    Kommen meine Provisionseinnahmen in der EUR in das Feld
    "Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung"
    (15) Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet

    Vielen lieben Dank für eure Einschätzung. Liebe Grüße, Lena
    Zuletzt geändert von lena4life; 20.07.2019, 09:35.

    #2
    AW: newbie als Vers.fachfrau: Wo gebe ich die Provision ein (in EUR)?

    Zitat von lena4life Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Experten. Darf ich kurz um eure Hilfe bitten?
    Ich bin im dritten Jahr Versicherungsagentin (Ausschließlich für ein Unternehmen) Für 2016 und 17 habe ich meine sehr übersichtlichen Einnahmen im Feld Kleinunternehmer eingegeben.
    Nun für 2018 kommt dies nicht mehr in Betracht. Habe nun gegooglet dass meine Abschlussvermittlungsprovisionen offensichtlich umsatzsteuerfrei sind.
    Kommen meine Provisionseinnahmen in der EUR in das Feld
    "Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung"
    (15) Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet

    Vielen lieben Dank für eure Einschätzung. Liebe Grüße, Lena
    M.E. gehört das immernoch in die Zeile 12, aber da fragst Du besser Dein Finanzamt oder einen Steuerberater Deines Vertrauens.
    Das prüft, ob die Kleinunternehmerregelung noch anzuwenden ist anhand der Umsatzsteuererklärung.
    Zuletzt geändert von stiller; 20.07.2019, 10:43.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: newbie als Vers.fachfrau: Wo gebe ich die Provision ein (in EUR)?

      Das Thema Kleinunternehmer ist wie bereits im Startposting geschrieben durch. Das muss ich nicht nochmal prüfen lassen.

      Mir geht es wirklich rein um die Frage, wo Provisionseinahmen aus Vermittlungstätigkeit eines Versicherungsvertreters (in der EUR) einzugeben sind.

      Dein Tipp mit Zeile 12 wäre ja im Feld Kleinunternehmer(?) Ich denke da gehören nur Beträge hin, solange innerhalb der entsprechenden Kleiunternehmer-Summengrenzen

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        #4
        AW: newbie als Vers.fachfrau: Wo gebe ich die Provision ein (in EUR)?

        Vielleicht hilft die Eingabehilfe von Elsterformular zu Zeile 15 der EÜR weiter:

        In dieser Zeile sind die nach § 4 UStG umsatzsteuerfreien (z. B. Zinsen) und die nicht umsatzsteuerbaren Betriebseinnahmen (z. B. Entschädigungen, öffentliche Zuschüsse wie Forstbeihilfen, Zuschüsse zur Flurbereinigung, Zinszuschüsse oder sonstige Subventionen) – ohne Beträge aus den Zeilen 18 bis 20 – anzugeben. Außerdem sind in dieser Zeile die Betriebseinnahmen einzutragen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.

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          #5
          AW: newbie als Vers.fachfrau: Wo gebe ich die Provision ein (in EUR)?

          Die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler sind gemäß § 4 Nr. 11 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

          Wenn ausschließlich solche Umsätze erzielt wurden, ist die Zeile 15, Kennzahl 103 der EÜR die richtige Wahl.

          Wenn darüber hinaus nicht steuerbefreite Umsätze (unterhalb der Kleinunternehmergrenze) erzielt wurden, ist der Gesamtumsatz in Zeile 11, Kennzahl 111

          einzutragen, die darin enthaltenen steuerbefreiten Umsätze nach § 4 Nr. 11 UStG sind in solchen Fällen nachrichtlich in die Zeile 12, Kennzahl 119 einzutragen.

          Nachdem die steuerbefreiten Umsätze nach § 4 Nr. 11 UStG nicht zum Gesamtumsatz rechnen (Siehe § 19 Abs. 3 Nr. 1 UStG) spielt deren Höhe für die Frage, ob die

          Kleinunternehmerregelung noch gilt oder nicht, keine Rolle.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: newbie als Vers.fachfrau: Wo gebe ich die Provision ein (in EUR)?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die Umsätze aus der Tätigkeit als...Versicheungsverterer ...Wenn ausschließlich solche Umsätze erzielt wurden, ist die Zeile 15, Kennzahl 103 der EÜR die richtige Wahl...
            Jetzt aber dafür auch mal ein dickes fettes Dankeschön @Charlie24 ! (Habe keinen Bedanken-Button gefunden)

            Genau das war auch meine laienhafte Einschätzung.

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