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Haushaltsnahe Dienstleistungen

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    Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hallo,

    ich habe 2018 meine Sockelputz sanieren lassen und auf der Rechnung steht, dass die Dienstleistungsanteile gemäß §35a EStG sich auf 11263,07 € belaufen, folglich könne ich im Rahmen meiner Einkommenssteuerklärung auf dem Mantelbogen in der Zeile "Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen" 1200 € als direkten Abzüge beantragen.

    Die Frage ist, welchen Betrag in in die Zeile 72 des Hauptvordrucks eintragen soll: 11263,07 €, 6000 €, weil ja 20 Prozent anrechenbar sind, oder 1200 €?

    Danke vorab für eine Antwort.

    - - - Aktualisiert - - -

    Vielen Dank,

    das wären also die Dienstleistungsanteile von 11263,07€? Weil es leider ansonsten in der Rechnung keine Aufschlüsselung zwischen Material und Arbeitskosten gibt.

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    Vielen Dank,

    das wären also die Dienstleistungsanteile von 11263,07€? Weil es leider ansonsten in der Rechnung keine Aufschlüsselung zwischen Material und Arbeitskosten gibt.

    #2
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Wie hoch war denn die Gesamtrechnung? Es muss doch auch Material verbraucht worden sein, auch wenn der Putz selbst und die Sockelfarbe nicht die Welt gekostet haben.

    Ob du da jetzt den Höchstbetrag von 6.000,00 € einträgst oder die höheren Arbeitskosten, die auf der Rechnung stehen, spielt im Übrigen keine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

      Nachtrag:

      Im Übrigen sind das natürlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen sondern Handwerkerleistungen, die in die Zeile 73 einzutragen sind.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

        Die Eingabefelder in den Zeilen 71 bis 73 sind jeweils überschrieben mit dem Wort Aufwendungen. Hier ist also schon die Antwort für Dich gegeben.

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          #5
          AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

          Hallo Charlie24,

          danke Dir. Die Gesamtrechnung geht über 13.735 €, somit könnte das mit den Materialkosten passen.Wenn ich den Aufwand in Position 73 eintragen soll, dann ist ja eigentlich der Wortlaut der Rechnung falsch, oder ?

          Gruß

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            #6
            AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Die Eingabefelder in den Zeilen 71 bis 73 sind jeweils überschrieben mit dem Wort Aufwendungen. Hier ist also schon die Antwort für Dich gegeben.
            Die Anwendung kennen wir ja nicht. Vielleicht stellt die verwendete Software nicht die richtigen Fragen?
            Allgemein und Projekt ist ja alles - oder nichts.
            Zuletzt geändert von stiller; 20.07.2019, 14:22.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

              Allgemein und Projekt ist ja alles - oder nichts.
              Das Thema wurde ursprünglich im Unterforum für das Elster Anwenderforum eröffnet, das passt noch weniger.

              Ich glaube, dass nur der Text auf der Rechnung etwas unpräzise ist:

              ... auf der Rechnung steht, dass die Dienstleistungsanteile gemäß §35a EStG sich auf 11263,07 € belaufen
              Meine Handwerker schreiben in der Regel:

              In diesem Beleg ist ein Lohnanteil (einschl. eventueller Fahrt- und Maschinenkosten) von XXX,XX € zuzüglich 19% Umsatzsteuer (XX,XX €) = XXX,XX € enthalten (§ 35a EStG)

              Manche schreiben auch gar nichts zur Aufteilung, dann muss man die Arbeitskosten zuzüglich der Umsatzsteuer selbst ermitteln.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                OK, ich werde den Betrag jetzt einfach in der Zeile 73 (nicht 72) eintragen und schauen, was passiert :-) Danke für die Tipps.

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                  #9
                  AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                  Zitat von DieterOtten Beitrag anzeigen
                  OK, ich werde den Betrag jetzt einfach in der Zeile 73 (nicht 72) eintragen und schauen, was passiert :-) Danke für die Tipps.
                  Dort wird dann mit dem richtigen Höchstbetrag für Handwerkerleistungen von 6.000,00 € gerechnet. Bei einem Eintrag in Zeile 72 würde mit dem Gesamtbetrag gerechnet, das wäre aber falsch.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Das Thema wurde ursprünglich im Unterforum für das Elster Anwenderforum eröffnet, das passt noch weniger.

                    Ich glaube, dass nur der Text auf der Rechnung etwas unpräzise ist:



                    Meine Handwerker schreiben in der Regel:

                    In diesem Beleg ist ein Lohnanteil (einschl. eventueller Fahrt- und Maschinenkosten) von XXX,XX € zuzüglich 19% Umsatzsteuer (XX,XX €) = XXX,XX € enthalten (§ 35a EStG)

                    Manche schreiben auch gar nichts zur Aufteilung, dann muss man die Arbeitskosten zuzüglich der Umsatzsteuer selbst ermitteln.
                    Hallo,

                    und wie machst du das? Rufst im HW-Betrieb an und erkundigst dich nach den Löhnen und der Arbeitszeit.
                    selbst ermitteln haha

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                      Die Anwendung kennen wir ja nicht. Vielleicht stellt die verwendete Software nicht die richtigen Fragen?
                      Ja kann natürlich sein.

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                        #12
                        AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                        und wie machst du das? Rufst im HW-Betrieb an und erkundigst dich nach den Löhnen und der Arbeitszeit.
                        selbst ermitteln haha
                        Auf meinen Handwerkerrechnungen stehen für gewöhnlich Einzelpositionen. Bei Reparaturen, die als Regiearbeit durchgeführt werden, ist das auch so üblich. Da muss ich nicht weiter nachfragen.

                        Wenn ich einen Auftrag aufgrund eines Angebots für Arbeiten erteile, bei denen üblicherweise nach m² abgerechnet wird, wie z. B. für Malerarbeiten, dann schreibe ich bereits in das Auftragsschreiben,

                        dass die Lohnkosten einschl. Fahrt- und Maschinenkosten auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden müssen. Da musste ich bisher nur bei einer Rechnung eine Berichtigung verlangen, weil aus der

                        Formulierung nicht eindeutig ersichtlich war, ob der bescheinigte Anteil bereits die Umsatzsteuer enthielt oder nicht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                          Hallo,

                          das hast doch nichts mit selbst ermitteln zu tun.
                          Was du da aufführst ist doch eine Selbstverständlichkeit

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                            Trotzdem muss ich ohne Spezifikation der Arbeitskosten auf der Rechnung selbst die Positionen einzeln erfassen und die darauf entfallende Umsatzsteuer berechnen.

                            Schätzen darf den Arbeitskostenanteil nur der Handwerker, nicht jedoch der Steuerpflichtige.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

                              Hallo,

                              sind die Dienstleistungen des Schornsteinfegers und des Heizungswarts mit den jährlichen Überprüfungen auch Haushaltsnahe Diensleistungen? Oder sind das Handwerkskosten (hier wurde Zeile 73 schon erwähnt) oder beides nicht?

                              Gruß Neuling Michael

                              Kommentar

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