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Anlagen Vorsorgeaufwand u. Kind freiwillig gesetzl. KV in Mutterschutz und Elternzeit

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    Anlagen Vorsorgeaufwand u. Kind freiwillig gesetzl. KV in Mutterschutz und Elternzeit

    Hallo,

    ich habe im Feb. 2018 mein erstes Kind bekommen und war in 2018 durchgängig in Mutterschutz und Elternzeit. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet. Ich war im gesamten Zeitraum freiwillig gesetzlich krankenversichert und musste während der Elternzeit die KV und Pflegeversicherung selbst zahlen.

    Muss ich in diesem Fall in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 "nein" ankreuzen? Oder zählt der Zuschuss den ich von meinem Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld erhalten habe als "steuerfreier Arbeitgeberbeitrag"?

    Wo gebe ich den Zusatzbeitrag an? Rechne ich den Zusatzbeitrag zum regulären Beitrag und gebe beides addiert in Zeile 17 an?

    Meine Tochter ist über mich familienversichert. Kann/muss ich den Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag in den Zeilen 31 und 33 der Anlage Kind noch mal angeben? Laut mehrerer Quellen, die ich zur Anlage Kind gelesen habe, trägt man sie dort ein, wenn man selbst Versicherungsnehmer für das Kind war, oben im Formular steht aber "nicht in Anlage Vorsorgeaufwand erhalten" (dann wären die Beiträge ja doppelt berücksichtigt, oder?).

    Bei "Anspruch auf Kindergeld" in der Anlage Kind müssen mein Partner und ich als Unverheiratete, zusammenlebende Eltern jeweils die Hälfte des gesamten Kindergeldanspruchs in unsere Steuererklärungen eintragen, oder?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

    Viele Grüße
    Casiopeia

    #2
    AW: Anlagen Vorsorgeaufwand u. Kind freiwillig gesetzl. KV in Mutterschutz und Eltern

    Wenn dein Arbeitgeber Anfang des Jahres noch den Arbeitgeberanteil oder einen Zuschuss zur Krankenversicherung geleistet hat, muss in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand ja angekreuzt werden.
    Das sollte sich aus der Lohnsteuerbescheinigung ablesen lassen

    Die Krankenversicherung sollte dir die Beiträge für die Zeilen 17 und 19 bescheinigt haben, wobei ich noch gar nicht wusste, dass man die Beiträge bei Elterngeldbezug selbst zahlen muss.
    Der Zusatzbeitrag muss dazu gerechnet werden, eine eigene Zeile gibt es dafür schon länger nicht mehr.

    Da dein Kind beitragsfrei familienversichert ist, sind in der Anlage Kind keine Beiträge zur Krankenversicherung zu erklären.

    Jeder Elternteil gibt in der Anlage Kind die Hälfte des Kindergeldanspruchs an, das ist richtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlagen Vorsorgeaufwand u. Kind freiwillig gesetzl. KV in Mutterschutz und Eltern

      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für deine schnelle Antwort!

      Nein, mein Arbeitgeber hat weder den KV-Arbeitgeberanteil noch einen Zuschuss zur KV bezahlt, sondern nur den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. So ist es auch in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Ich lese überall, dass der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld steuerfrei sei, deshalb dachte ich, dass ich in Zeile 11 wieder "ja" eintragen muss, andererseits steht auf der Lohnsteuerbescheinigung beim Zuschuss zum MUtterschaftsgeld nicht explizit steuerfrei davor wie es bei den Arbeitgeberzuschüssen zur KV der Fall ist.

      Ja, die KV hat mir eine Bescheinigung geschickt. Dann trage ich den Zusatzbeitrag in Zeile 17 mit ein. Ja, das war mir auch nicht klar. Tatsächlich muss man aber als freiwiliig gesetzlich Versicherte, wenn man nicht verheiratet ist, die Beiträge selbst zahlen wegen des fehlenden Anspruchs auf eine Familienversicherung über den Ehepartner.

      Darf ich dich noch was zur Anlage AV fragen:
      Ich bekomme das Kindergeld und wir sind wie gesagt nicht verheiratet und ich habe einen Anspruch auf Kinderzulage. Dann ist es richtig, dass ich mein Kind in Zeile 22 eingetragen habe, oder?

      Viele Grüße
      Casiopeia

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        #4
        AW: Anlagen Vorsorgeaufwand u. Kind freiwillig gesetzl. KV in Mutterschutz und Eltern

        Die Zeile 22 bei der Anlage AV ist zutreffend.

        Wenn du auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2018 noch Arbeitgeberzuschüsse zur KV stehen gehabt hättest (Nummer 24a), müsstest du in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand ja ankreuzen, wenn nicht, dann nein.

        Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist ja kein Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen.

        Das Kreuz hat ohnehin nur dann Bedeutung, wenn deine eigenen Beiträge zur KV und PV im Jahr 2018 unter 2.800,00 € liegen und sonstige Vorsorgeaufwendungen erklärt wurden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlagen Vorsorgeaufwand u. Kind freiwillig gesetzl. KV in Mutterschutz und Eltern

          Vielen Dank, Charlie24!

          Viele Grüße
          Casiopeia

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