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    Neuen Abrufcode eingeben

    Hallo, ich habe einen neuen Abrufcode erhalten. Leider finde ich keine Eingabemöglichkeit, da mir an allen Stellen nur mitgeteilt wird, dass ich keinen gültigen Abrufcode habe. Wo ich meinen neuen Code aber eingeben kann, wird mit nicht gesagt. Ich bin ratlos, da ich mich bereits überall durchgeklickt habe und nichts finde.

    Hat sich vermutlich erledigt: ich vermute dass sich die neue Beantragung und die Stornierung irgendwie überschnitten haben. Ich versuche es einfach noch einmal.
    Zuletzt geändert von DaniMexx; 22.07.2019, 12:35.

    #2
    AW: Neuen Abrufcode eingeben

    Ein Neuantrag führt automatisch dazu, dass der bisherige Abrufcode ungültig wird.

    Eingeben muss man den Abrufcode nur beim Abruf von Bescheinigungen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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