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eür bei zusammenveranlagung

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    eür bei zusammenveranlagung

    Hallo,
    meine Frau und ich üben eine Honorartätigkeit aus, wir sind zusammen veranlagt und eingestuft als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer und haben die gleich Steuernummer.

    Jetzt wollte ich eine 2. Einnahmen-Überschussrechnung machen, aber das geht wohl nicht. Was kann ich da machen, sollen wir alle Einnahmen auf ein Formular schreiben? Oder müssen wir eine 2. Steuernummer beantragen?
    Wer hat eine Idee?

    #2
    AW: eür bei zusammenveranlagung

    Oder müssen wir eine 2. Steuernummer beantragen? Wer hat eine Idee?
    Das ist der richtige Weg. Mich wundert allerdings, dass das Finanzamt für die Unternehmen bei der Anmeldung keine eigenen Steuernummern zugeteilt hat.

    Eigentlich solltet ihr 3 Steuernummern haben. Für jedes Unternehmen muss ja zumindest eine eigene EÜR erstellt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: eür bei zusammenveranlagung

      Zitat von goldfisch1234 Beitrag anzeigen
      Hallo,
      meine Frau und ich üben eine Honorartätigkeit aus, wir sind zusammen veranlagt und eingestuft als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer und haben die gleich Steuernummer.

      Jetzt wollte ich eine 2. Einnahmen-Überschussrechnung machen, aber das geht wohl nicht. Was kann ich da machen, sollen wir alle Einnahmen auf ein Formular schreiben? Oder müssen wir eine 2. Steuernummer beantragen?
      Wer hat eine Idee?
      Hallo,

      du kannst jede Menge EÜR erstellen.
      Genau so wie die erste.
      Datei - neu-Unternehmer,Selbständige-EÜR -erstellen

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: eür bei zusammenveranlagung

        Du darfst allerdings die Leitsteuernummer für die Zusammenveranlagung nicht als Betriebssteuernummer verwenden. Zumindest bei einer EÜR muss

        in jedem Fall eine neue Betriebssteuernummer beantragt werden, wobei ich vorher nachsehen würde, ob es nicht doch bereits Steuernummern gibt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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