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Anlage KAP-INV Zeile 24 - Zwischengewinne nach InvStG 2004

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    Anlage KAP-INV Zeile 24 - Zwischengewinne nach InvStG 2004

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Zeile 24 der Anlage KAP-INV:

    Der Bereich im Formular lautet "Zwischengewinne nach dem Investmentsteuergesetz 2004".
    In Zeile 24 soll der "Zwischengewinn aus fiktiver Veräußerung zum 31.12.2017 i. S. d. § 56 Abs. 3 InvStG" eingetragen werden.

    Aber:

    In den Zeilen 10 und 11 (Aktienfonds), 13, 14 (Mischfonds), 16, 17 (Immobilienfonds), 19, 20 (Auslands-Immobilienfonds), 22, 23 (Sonstige Investmentfonds) hat man bereits Gweinne und Verluste aus der Veräußerung von bestandsgeschützten und nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen eingetragen.

    Muss man hier nochmal die Summe aus den entsprechenden Zeilen eintragen oder was muss in Zeile 24 eingetragen werden?

    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

    #2
    Hallo recounter,
    hast du die Antwort auf deine Frage woanders gefunden? Bzw. wie hast du die Anlage KAP-INV am Ende ausgefüllt?
    Ich habe nun für die Erklärung 2019 nämlich genau dieselbe Frage. Die Summe nochmal einzutragen, liefert ein falsches Ergebnis bei der Steuerberechnung, deshalb habe ich die Zeile (jetzt 29, bei dir noch 24) nun einfach leer gelassen. Würde mich aber auch interessieren, was der Zweck dieser Zeile ist und wie sie sich von den Zeilen auf der Seite davor (jetzt 16, 19, 22, 25, 28) unterscheiden.

    Kommentar


      #3
      Zitat von xaggi Beitrag anzeigen
      Hallo recounter,
      hast du die Antwort auf deine Frage woanders gefunden? Bzw. wie hast du die Anlage KAP-INV am Ende ausgefüllt?
      .
      Hallo xaggi,

      das sieht schlecht aus -> recounter war das letzte mal aktiv am 22.07.2019
      Tschüß

      Kommentar

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