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"Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" oder "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit

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    "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" oder "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit

    Hallo!

    Ich bin nicht sicher, wo ich den Eintrag machen soll... zum Hintergrund: ich bin Angestellte in Elternzeit mit Elterngeld Plus-Bezug. In 2018 (das Steuerjahr für meine Lohnst.erkl) habe ich auf Rechnung ein paar Projekte gemacht (weniger als 20 Std./Woche, im Marketing/PR-Bereich/Redaktionelle Tät.). Umsatzst. wurde weder vorangemeldet noch ausgewiesen da Kleinunternehmerregulung zutrifft.

    Aber wo soll ich die Einnahmen nun eintragen in der Anlage S: "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" oder "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit"?

    Danke vorab für die Hilfe!

    #2
    AW: "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" oder "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätig

    Die Einnahmen kommen in die Einnahmeüberschussrechnung. Der Gewinn der sich dort ergibt ist dann in der Einkommensteuererklärung entsprechend einzutragen.

    Kommentar


      #3
      AW: "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" oder "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätig

      Aber wo soll ich die Einnahmen nun eintragen in der Anlage S
      Einnahmen sind zunächst in der EÜR zu erfassen, nur der Gewinn kommt in die Anlage S.

      Was unter Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit zu verstehen ist, wird in der Hilfe erklärt. Deine Tätigkeit dürfte da eher nicht darunter fallen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" oder "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätig

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Was unter Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit zu verstehen ist, wird in der Hilfe erklärt
        Bei mir ist das aber hier nicht so

        Kommentar


          #5
          AW: "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" oder "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätig

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Bei mir ist das aber hier nicht so
          Du hast tatsächlich recht! In Mein ELSTER wurde die Hilfe zur Anlage S komplett vergessen. Dann muss eben die Eingabehilfe von ElsterFormular aushelfen:

          Hier ist der Gesamtbetrag der Aufwandsentschädigungen / Einnahmen anzugeben, die Sie als Selbständiger

          aus öffentlichen Kassen,
          - als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit,
          - für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit,
          - für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen,
          von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Organisation erhalten haben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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