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Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

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    Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

    Hallo,

    ich habe während meines derzeitigen Studium ca. 1.500,- EUR in 2018 verdient, somit 7.668,- EUR unter dem Grundfreibetrag. Da ich aus den vorherigen Jahren Verlustvorträge habe, wird dieser Verlustvortrag um die 1.500 EUR reduziert. Wie kann ich vermeiden, dass der Verlustvortrag mit meinem Einkommen 1.500,- um diesen Betrag reduziert wird?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüsse!

    #2
    AW: Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

    Zitat von torsten26 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe während meines derzeitigen Studium ca. 1.500,- EUR in 2018 verdient, somit 7.668,- EUR unter dem Grundfreibetrag. Da ich aus den vorherigen Jahren Verlustvorträge habe, wird dieser Verlustvortrag um die 1.500 EUR reduziert. Wie kann ich vermeiden, dass der Verlustvortrag mit meinem Einkommen 1.500,- um diesen Betrag reduziert wird?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüsse!
    Hallo,

    indem du Werbungskosten geltend machst.
    Die vermindern deine Einkünfte

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

      Das kannst du nicht vermeiden, wobei ich jetzt nicht im Kopf habe, ob der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht doch bereits vorher abgezogen wird!

      Wenn ein Verlustvortrag festgestellt wurde, besteht Steuererklärungspflicht und die Verrechnung mit positiven Einkünften ist gesetzlich geregelt.

      Gib deine Zahlen ein und schreibe deinen Verlustvortrag in das Formular: Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung, dann siehst du das Ergebnis.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

        Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird abgezogen (sofern es regulär versteuerter Arbeitslohn ist). D. h. der Verlustvortrag wird nur um 500 Euro gemindert. Anders bei pauschal versteuertem Minijob.

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          #5
          AW: Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

          Also kann ich nicht vermeiden, dass unterhalb des Grundfreibetrag zusätzlich mein Verlustvortrag verrechnet wird. Widerspricht sich dies nicht etwas. Da macht es eher Sinn nicht zu arbeiten und den Verlustvortrag erst bei Vollbeschäftigung in Anspruch zu nehmen?

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            #6
            AW: Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

            Zitat von torsten26 Beitrag anzeigen
            Also kann ich nicht vermeiden, dass unterhalb des Grundfreibetrag zusätzlich mein Verlustvortrag verrechnet wird. Widerspricht sich dies nicht etwas. Da macht es eher Sinn nicht zu arbeiten und den Verlustvortrag erst bei Vollbeschäftigung in Anspruch zu nehmen?
            Und was hast du davon? Vielleicht ein gewisse Steuerersparnis. Der Steuertarif beträgt keine 100%.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

              Wenn man den Verlustvortrag "schonen" will, darf man nur auf Minijob arbeiten, das ist richtig. Systemgerecht ist das Ganze aber schon, wenn auch im Einzelfall unglücklich. Wer gar nicht arbeitet, zahlt natürlich gar keine Steuern.

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                #8
                AW: Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

                Hallo,

                auf das Problem, dass ein Verlustvortrag u.U. im ersten Jahr verpuffen kann (weil gerade im ersten Jahr häufig nur wenig verdient wird, etwa weil man vielleicht nur ein paar Monate arbeitet) weise ich regelmäßig hin wenn jemand ganz akribisch und für viele Jahre Verluste ansammelt. Oft lohnt sich die Arbeit nicht.


                >>>Da macht es eher Sinn nicht zu arbeiten und den Verlustvortrag erst bei Vollbeschäftigung in Anspruch zu nehmen?

                Auf solche Aussagen antworte ich meist etwas sarkastisch: Es macht noch mehr Sinn niemals zu arbeiten, dann zahlt man auch niemals Einkommensteuern.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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