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Minijob, dann Vollzeit - eine Lohnsteuerbescheinigung

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    Minijob, dann Vollzeit - eine Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    ich mache eine Steuererklärung und habe folgendes Problem:

    Die ersten 7 Monaten habe ich aufgrund des Studiums als geringfügig Beschäftigte (individuell besteuert, d.h. entsprechend der Lohnsteuermerkmale) gearbeitet. Anschließend hat sich mein Status verändert und ich bin als Arbeitnehmer in Vollzeit von dem gleichen Unternehmen übernommen wurden. Ich habe für das ganze Jahr (01.01 - 31.12) nur eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.

    Deswegen stellt sich für mich die Frage: Kann ich in der Anlage N den kompletten Zeitraum als Arbeitnehmer
    mit den entsprechenden Daten eintragen, da die geringfügige Beschäftigung im Bruttoarbeitslohn verrechnet ist? Oder müsste man die Daten genau auseinandernehmen und einmal für die geringfügige Beschäftigung (ersten 7 Monate) und für die Vollzeitbeschäftigung (letzten 5 Monate) angeben?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Minijob, dann Vollzeit - eine Lohnsteuerbescheinigung

    Zitat von cat00 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich mache eine Steuererklärung und habe folgendes Problem:

    Die ersten 7 Monaten habe ich aufgrund des Studiums als geringfügig Beschäftigte (individuell besteuert, d.h. entsprechend der Lohnsteuermerkmale) gearbeitet. Anschließend hat sich mein Status verändert und ich bin als Arbeitnehmer in Vollzeit von dem gleichen Unternehmen übernommen wurden. Ich habe für das ganze Jahr (01.01 - 31.12) nur eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.

    Deswegen stellt sich für mich die Frage: Kann ich in der Anlage N den kompletten Zeitraum als Arbeitnehmer
    mit den entsprechenden Daten eintragen, da die geringfügige Beschäftigung im Bruttoarbeitslohn verrechnet ist? Oder müsste man die Daten genau auseinandernehmen und einmal für die geringfügige Beschäftigung (ersten 7 Monate) und für die Vollzeitbeschäftigung (letzten 5 Monate) angeben?

    Vielen Dank im Voraus.
    Hallo, Du übernimmst die Daten der Lohnsteuerbescheinigung.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Minijob, dann Vollzeit - eine Lohnsteuerbescheinigung

      Du übernimmst einfach die Werte aus der LStB, da der Minjob über Lohnsteuerkarte ging.

      Kommentar

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