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Hilfe !!! Elterngeld / Veranlagung

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    Hilfe !!! Elterngeld / Veranlagung

    Guten Abend,

    wie immer auf den letzten Drücker Im August 2017 kam unsre Tochter zur Welt. Ich bin dann in Elternzeit (bis heute noch) und mein Mann hat sich 1 Monat Elternzeit im 1.Monat genommen und den 2.Monat im März 2018.
    Jetzt habe ich so oft gehört das man durch das Elterngeld beziehen an das Finanzamt zurückzahlen muss, was wir natürlich umgehen wollen. Im Internet stand man solle sich getrennt veranlagen lassen. Ich bin so unsicher wie ich 2017 und 2018 veranlagen lassen soll -.-
    Kann mir da bitte jemand helfen

    LG Meli

    #2
    AW: Hilfe !!! Elterngeld / Veranlagung

    Man kann die Unterschiede zwischen einer Zusammenveranlagung und einer Einzelveranlagung mit fast allen kommerziellen Steuerprogrammen berechnen lassen.

    Auch ElsterFormular kann das aus einer Zusammenveranlagung heraus. In Mein ELSTER ist das nicht möglich, da müsstest du jeweils 3 Erklärungen anlegen.

    Dass es bei Elterngeldbezug wegen des Progressionsvorbehalts zu Steuernachzahlungen kommen kann ist klar. Ob Einzelveranlagungen besser sind, muss gerechnet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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