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Nachreichung UST aus Vorjahr

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    Nachreichung UST aus Vorjahr

    Guten Tag
    In welchem Formular muss ich eine nachträgliche Umsatzmeldung für das Jahr 2018 vornehmen?
    Zudem muss ich eine Nachmeldung für das Q1.2019 machen.

    Danke für die Anleitung wie ich das machen muss.

    Freundliche Grüsse
    FLYER AG
    Eliane Ammann

    #2
    AW: Nachreichung UST aus Vorjahr

    Es gibt Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die entweder vierteljährlich oder monatlich abzugeben sind. Egal ob man für das letzte Jahr Voranmeldungen abgegeben hat, muss man auf alle Fälle eine Umsatzsteuererklärung machen.

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      #3
      AW: Nachreichung UST aus Vorjahr

      Ergänzend hier ein allgemeiner Link zu diesem Thema:

      https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....nmeldungen.pdf

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        #4
        AW: Nachreichung UST aus Vorjahr

        2018:
        Wurde denn schon die (Jahres-)Umsatzsteuererklärung 2018 (mit dem Jahresabschluss zusammen) erstellt?
        Falls nicht, kannst Du die Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember (oder 4. Quartal) nochmal versenden und ein Kreuzchen bei "berichtigte Anmeldung" machen.
        Du kannst auch einfach warten, bis der Abschluss fertig ist und mit der (Jahres-)Umsatzsteuererklärung den korrekten Gesamtumsatz melden. Es ist normal, dass sich zwischen letzter Voranmeldung und Abschluss noch Zahlen verändern und dann eben ein abweichender Jahresbetrag letztgültig gemeldet wird.

        2019:
        Wie vor. Alte Voranmeldung öffnen, auf den Link "Daten in neue ElsterFormular-Datei kopieren" klicken, Kreuz bei "Berichtigte Anmeldung", Zahlen korrigieren und raushauen.
        Oder einfach die Zahlen für das 2. Quartal entspechend erhöhen. Ist ja eh bald soweit (wenn Du Dauerfristverlängerung hast).

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