Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fehlermeldung in der Anlage V lässt sich nicht beheben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fehlermeldung in der Anlage V lässt sich nicht beheben

    Hallo, ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich habe meine Steuererklärung vollständig ausgefüllt und kann diese nicht absenden weil immer beim prüfen folgende Meldung kommt:
    Der Überschuss auf der Anlage V entspricht nicht dem angegebenen Anteil beziehungsweise der Summe der angegebenen Anteile am Überschuss (1. Anlage V).
    Ich werde daraus einfach nicht schlau, hat jemand eine Idee wo mein Fehler liegen könnte. LG Nicole

    #2
    AW: Fehlermeldung in der Anlage V lässt sich nicht beheben

    Der Überschuss wird in Zeile 23 der Anlage V ausgewisen. Er muss danach z. B. durch das Ausfüllen der beiden folgenden Zeilen (entweder Prozent oder EURO) zugerechnet werden.

    Definitiv kann man eine Aussage machen wenn Sie mitteilen, welche Felder Sie genau mit welchen Werten Sie in diesem Bereich ausgefüllt haben.

    Kommentar


      #3
      AW: Fehlermeldung in der Anlage V lässt sich nicht beheben

      Der Fehler liegt in der Zeile 24 der Anlage V. Die füllt sich nicht von selbst aus.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Fehlermeldung in der Anlage V lässt sich nicht beheben

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Der Fehler liegt in der Zeile 24 der Anlage V. Die füllt sich nicht von selbst aus.
        Ja, das weiß ich, hier steht der Wert aus der Zeile 50 . Aber kann ich irgendwo erkennen, was ich falsch ausgefüllt habe in der Anlage, das der Wert nicht stimmen kann. Ich habe alles schon mehrmals durchgeschaut und auch nachgerechnet.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von korsika Beitrag anzeigen
        Der Überschuss wird in Zeile 23 der Anlage V ausgewisen. Er muss danach z. B. durch das Ausfüllen der beiden folgenden Zeilen (entweder Prozent oder EURO) zugerechnet werden.

        Definitiv kann man eine Aussage machen wenn Sie mitteilen, welche Felder Sie genau mit welchen Werten Sie in diesem Bereich ausgefüllt haben.
        Die Zeile 24 füllt sich ja von alleine aus, die Zuteilung ist je zur Hälfte, das passt, aber der Wert in Zeile 24 soll wohl falsch sein. Den berechnet aber das Programm ja selber.

        Kommentar


          #5
          AW: Fehlermeldung in der Anlage V lässt sich nicht beheben

          Haben Sie das Rechenwerk der Zeilen 21 bis 23 auch einmal händisch überprüft? Hier war bei mir einmal bei Verwndung von Mein ELSTER ein Fehler im Zahlenwerk, der auch den Hinweis ausgelöst hat. Ansonsten steht in diesen Zeilen ja auch, woher der Summenwert kommt. Ist dieser mit dem Wert in Zeile 21 bis 23 identisch?

          Kommentar


            #6
            AW: Fehlermeldung in der Anlage V lässt sich nicht beheben

            Zitat von korsika Beitrag anzeigen
            Haben Sie das Rechenwerk der Zeilen 21 bis 23 auch einmal händisch überprüft? Hier war bei mir einmal bei Verwndung von Mein ELSTER ein Fehler im Zahlenwerk, der auch den Hinweis ausgelöst hat. Ansonsten steht in diesen Zeilen ja auch, woher der Summenwert kommt. Ist dieser mit dem Wert in Zeile 21 bis 23 identisch?
            Ja habe ich jetzt noch einmal alles händisch nachgerechnet, kann ich da irgendwie beim Finanzamt noch nachfragen oder an anderer Stelle? Ich muss die Erklärung bis Mittwoch abschicken, aber wenn ich den Fehler nicht finde und das Programm mir nur allgemein anzeigt wo der Fehler ist, wird das nichts.

            Kommentar


              #7
              AW: Fehlermeldung in der Anlage V lässt sich nicht beheben

              Ja, das weiß ich, hier steht der Wert aus der Zeile 50
              Das ist aber falsch. In der Zeile 24 muss der Wert aus Zeile 23 aufgeteilt bzw. zugeordnet werden.

              Zeile 50 enthält die Summe der Werbungskosten. Die wird automatisch in die Zeile 22 übertragen und hat in der Zeile 24 nichts verloren.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Fehlermeldung in der Anlage V lässt sich nicht beheben

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das ist aber falsch. In der Zeile 24 muss der Wert aus Zeile 23 aufgeteilt bzw. zugeordnet werden.

                Zeile 50 enthält die Summe der Werbungskosten. Die wird automatisch in die Zeile 22 übertragen und hat in der Zeile 24 nichts verloren.
                Ich hatte mich verschrieben, ich meinte Zeile 22, Sorry kommt glaube ich von der Hitze.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Fehlermeldung in der Anlage V lässt sich nicht beheben

                  Zitat von Sputnik1 Beitrag anzeigen
                  Ich hatte mich verschrieben, ich meinte Zeile 22, Sorry kommt glaube ich von der Hitze.
                  Was jetzt? In Zeile 24 muss der Wert aus Zeile 23 verarbeitet werden!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Fehlermeldung in der Anlage V lässt sich nicht beheben

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Was jetzt? In Zeile 24 muss der Wert aus Zeile 23 verarbeitet werden!
                    In Zeile 21 stehen die Einnahmen, in 22 die Werbungskosten aus Zeile 50, in 23 steht die Differenz (Überschuss) der dann in 24 aufgeteilt werden muss auf mich und meinen Mann. Soweit stimmen die Zahlen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Fehlermeldung in der Anlage V lässt sich nicht beheben

                      ... die Differenz (Überschuss) der dann in 24 aufgeteilt werden muss auf mich und meinen Mann
                      Richtig! Bei ElsterFormular kann man nach Prozenten aufteilen oder beim Ehemann einen Eurobetrag eintragen. Der Anteil der Ehefrau wird dann berechnet.

                      Wenn ihr Miteigentümer zu je 1/2 seid, dann schreibe 50,00 in das Prozentfeld, den Rest erledigt ElsterFormular.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Fehlermeldung in der Anlage V lässt sich nicht beheben

                        Vielen Dank für Eure Versuche mir zu helfen, ich habe jetzt eine Fristverlängerung beantragt und lasse einen Steuerberater darüber schauen.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X